Verfassungsrechtler Morlok "Man kann die Burka nicht generell verbieten"
Mülheim · Für den Düsseldorfer Juristen Martin Morlok gibt es keine verfassungsrechtlichen Grundlagen für ein generelles Burka-Verbot. Wo es aber auf eine Identifizierung der Person ankomme, müsse der Gesichtsschleier abgenommen werden.
25.10.2016
, 07:16 Uhr
Auch im öffentlichen Dienst müssten die staatlichen Akteure "Gesicht zeigen", da es zu gelungener Kommunikation gehöre, dass Menschen sich sehen können. Aber die Burka auf der Straße könne nicht verboten werden. Damit zeige die Trägerin lediglich: "Ich will keinen Kontakt."
Morlok äußerte sich bei der Jahresveranstaltung des Juristenrates im Bistum Essen. Sie befasste sich in der katholischen Akademie "Die Wolfsburg" mit dem Thema Innere Sicherheit.