Bayern Verdacht auf Geflügelpest - 12.900 Tiere getötet

Cham · Wegen des Verdachts auf Geflügelpest sind in Bayern rund 12.900 Tiere getötet worden. Betroffen ist ein Geflügelbetrieb im bayerischen Landkreis Cham.

 Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks stehen in Roding vor dem betroffenen Geflügelhof.

Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks stehen in Roding vor dem betroffenen Geflügelhof.

Foto: dpa, mum pzi

Am Sonntag wurde damit begonnen, 12.900 Tiere vorsorglich zu töten, wie ein Sprecher des Landratsamts Cham sagte. Es handle sich um Legehennen, Enten, Gänse und Puten. Es werde noch bis zu diesem Montag dauern, bis alle Tiere getötet seien. Über den Vorfall hatte zuerst die Onlineausgabe der "Mittelbayerischen Zeitung" berichtet.

Den Hof in der Oberpfalz dürfen zunächst nur die mit der Keulung betrauten Fachleute in Schutzanzügen betreten, sagte der Sprecher weiter. Die Feuerwehr habe den Hof in rund 50 Metern Umkreis abgesperrt. Ein weiter reichendes Sperrgebiet sei aber auch am Sonntagabend zunächst nicht eingerichtet worden. Der Verdacht auf Geflügelpest hatte sich bei einer Routinekontrolle ergeben. Gefahr für Menschen bestand nach ersten Erkenntnissen nicht.

Tiere oder tierische Produkte wurden auf dem Hof isoliert, da der Erreger dem Landratsamt zufolge leicht auf Tiere übertragbar ist. Unklar war zunächst noch, welcher Typ von Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - vorliegt. Die endgültigen Untersuchungsergebnisse seien frühestens am Montag zu erwarten, sagte der Sprecher. Der Gesundheitsbehörde am Landratsamt Cham zufolge ist die Bevölkerung durch die Geflügelpest "generell nicht gefährdet". Das gelte auch bei Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern.

Laborergebnisse einer Routinekontrolle hatten nach Angaben des Sprechers erste Hinweise auf eine Infektion der Tiere mit dem Erreger geliefert. Weitere Untersuchungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit, bestätigten zunächst einen Verdacht.

Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, Erregerfunde müssen Behörden also gemeldet werden. Laut Geflügelpestverordnung muss der gesamte Bestand eines Betriebs schon bei einem Verdacht auf die Virusinfektion gekeult werden.

Das Vogelgrippe-Virus kommt ursprünglich aus Asien, ist aber seit langem auch in Europa bekannt. Erst Anfang dieses Jahres galt in Mecklenburg-Vorpommern Stallpflicht, nachdem im November 2014 in einem Putenbetrieb einer der Erreger nachgewiesen worden war. Ähnliche Fälle gab es in anderen Bundesländern sowie im Ausland, etwa in Großbritannien und den Niederlanden.

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(felt/AFP)
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