Urteil zu Unfall Ohne Blick auf die Straße - Kein Schadenersatz für Fußgänger

München · Wenn man als Fußgänger plötzlich und ohne auf den Verkehr zu achten auf die Straße läuft, kann man nach einem Unfall nicht auf Schadenersatz hoffen. Das gilt auch für Jugendliche ab 14 Jahren, wie eine Entscheidung dese Oberlandesgerichts München zeigt.

Urteil: Ohne Blick auf die Straße - Kein Schadenersatz für Fußgänger
Foto: dpa, ebe axs lof axs

Ein 14-jähriges Mädchen ging zu Fuß. Plötzlich und ohne auf den Straßenverkehr zu achten, betrat sie die Fahrbahn. Ein Auto konnte nicht mehr bremsen und fuhr das Mädchen an. Dieses forderte im Nachgang von der Haftpflichtversicherung der Autofahrerin Schadenersatz und Schmerzensgeld. Ihr Argument: Aufgrund der sogenannten Betriebsgefahr entstehe eine gewisse Mithaftungsquote.
Die Versicherung wollte nicht zahlen. Die Sache ging vor Gericht.

Das bestätigte die Ansicht der Versicherung. Laut Gesetz sei, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, kein Kind mehr. Das Mädchen sei ohne weitere Vorsicht einfach auf die Straße gelaufen. Daher sei ihr Verschuldensanteil so hoch, dass die Betriebsgefahr des Autos komplett zurücktrete.

Das Urteil stammt vom 10.11.2017 (Az.: 10 U 491/17).

(felt)
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