16-Jähriger nach Komasaufen gestorben Urteil gegen Berliner Gastwirt bestätigt

Karlsruhe (AFP). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Berliner Gastwirtes zu drei Jahren und fünf Monaten Haft bestätigt, der bei einem Wetttrinken den Tod eines 16-Jährigen verursacht hatte.

Der Schüler war im Februar 2007 in der Kneipe nach dem Konsum von mindestens 44 Gläsern Tequila ins Koma gefallen, während der Kneipenwirt Wasser statt Schnaps getrunken hatte. Der BGH bestätigte nun seine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge.</p>

(AFP/awei)
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