Strafbefehl rechtskräftig Gaffer filmte sterbenden Motorradfahrer - und erhält Geldstrafe

Günzburg · Ein Lkw-Fahrer hatte im September auf der A8 nach einem Unfall gefilmt, wie Rettungskräfte versuchten, einen Motorradfahrer zu retten. Dafür wurde er angezeigt. Nun wurde der Gaffer von einem Amtsgericht in Bayern dafür bestraft.

 Rettungskräfte stehen nach einem tödlichen Unfall bei Burgau (Landkreis Günzburg) auf der Autobahn 8 (Archivbild).

Rettungskräfte stehen nach einem tödlichen Unfall bei Burgau (Landkreis Günzburg) auf der Autobahn 8 (Archivbild).

Foto: Ralf Zwiebler/dpa

Ein Gericht in Bayern verhängte gegen den Autobahngaffer eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen und ein einmonatiges Fahrverbot. Der Günzburger Amtsgerichtdirektor Walter Henle sagte am Dienstag, dass ein entsprechender Strafbefehl gegen den Lasterfahrer rechtskräftig geworden sei. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet, dass der Beschuldigte nun 2700 Euro zahlen müsse.

Im September war ein 59 Jahre alter Motorradfahrer auf der A8 tödlich verunglückt. Der 50 Jahre alte Lasterfahrer war ausgestiegen und hatte mit seinem Smartphone gefilmt, wie die Ersthelfer vergeblich versuchten, das Leben des Mannes zu retten. Polizisten nahmen dem Gaffer das Telefon ab. Sie erstatteten Anzeige wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

(ate/dpa)
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