Urteil 900 Euro für eine Stinkbombe

Frankfurt/Main · Weil er 2015 am Tag der Deutschen Einheit absichtlich eine Stinkbombe im Zelt der Bundesregierung hochgehen ließ, muss ein 28-Jähriger dafür nun 900 Euro zahlen.

Im Gegenzug für die Geldauflage wurde das Strafverfahren beim Amtsgericht Frankfurt am Mittwoch wegen "geringer Schuld" eingestellt.

Der Angeklagte entschuldigte sich für die Tat. Weil es sich beim Tatort um das Zelt der Regierung handelte, bestimmte das Gericht die Staatskasse zur Empfängerin des Geldes. "Protest ist gut, beim nächsten Mal aber bitte etwas pfiffiger und intelligenter", sagte die Amtsrichterin in Richtung des Angeklagten.

Beim Fest zum 25. Jahrestag der Einheit hatte der Mann im Oktober 2015 das voll besetzte Zelt auf dem Frankfurter Rossmarkt betreten. Kurz darauf machten sich unangenehme Gerüche breit.

Viele Anwesende hielten sich die Nase zu und gingen sofort ins Freie. In dem Zelt hatte die Regierung mit Ständen über ihre Arbeit informiert. Von Sicherheitskräften wurde der Mann schnell als Urheber ausgemacht. Bei der Stinkbombe handelte es sich um eine Glasampulle mit Buttersäure.

Wie ein Sachverständiger aussagte, ist das eine für Stinkbomben typische Substanz, von der bis auf die Geruchsbelästigung kein weiterer Schaden ausgehe. Die Staatsanwaltschaft wertete das Geschehen als versuchte gefährliche Körperverletzung.

Aktenzeichen 6150 Js 207021/16

(csr)
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