Vorwurf der fahrlässigen Tötung Tödlicher Ruderunfall vor Leipziger Gericht

Leipzig (RPO). Knapp zwei Jahre nach einem tödlichen Ruderunfall in Leipzig hat am Donnerstag der Prozess gegen drei mutmaßliche Verantwortliche begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Präsidenten eines Ruderclubs und zwei Übungsleiterinnen die fahrlässige Tötung eines Zwölfjährigen aus Dessau vor, der bei einer Regatta auf dem Elsterflutbett ums Leben kam.

Unglück bei Ruderregatta
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Ein mit fünf Kindern besetztes Boot war in starker Strömung in ein Wehr getrieben worden und gekentert. Die Leiche des Kindes wurde erst zwei Wochen nach dem Unglück gefunden.

Zum Auftakt des Prozesses äußerten sich die Übungsleiterinnen Ines M. und Yvonne Sch. zu den Ereignissen. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob der am Unglückstag als Steuermann eingesetzte Junge in der Lage gewesen sei, das Boot mit seinen Ruderkameraden zu beherrschen. Nachdem am Vortag zunächst Bedenken bestanden hatten, entschieden die Frauen gemeinsam mit den Eltern des Jungen, dass er bei der Regatta die Position des Steuermanns einnehmen sollte. Beim Weg zum Start geriet das Boot der Kinder auf einen falschen Kurs und trieb in das Wehr.

Laut Staatsanwalt Ulrich Jakob hatte die Regattaleitung nicht für eine ausreichende Absicherung der Veranstaltung gesorgt. Statt Motorboote mit laufenden Motoren im gesamten Bereich der Regattastrecke vorzuhalten, sei lediglich ein Boot am Ufer festgemacht gewesen. Dadurch habe bei drohender Gefahr nicht schnell genug reagiert werden können. Dafür machte er Clubpräsident Jens G. verantwortlich. Die Übungsleiterinnen hätten nach seiner Überzeugung wissen müssen, dass der als Steuermann eingesetzte Nachwuchsruderer nicht über genug Erfahrung verfügte, um diese Position einzunehmen.

Bei dem Unglück war der Zwölfjährige ertrunken, der Steuermann hatte schwere Verletzungen erlitten, an deren Folgen er noch heute laboriert. Drei weitere Kinder erlitten leichtere Verletzungen. Zur Klärung der Vorwürfe gegen die Angeklagten hat das Leipziger Amtsgericht insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil soll am 1. April verkündet werden.

(apd/das)
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