Protz-Bischof Tebartz-van Elst muss keinen Schadenersatz bezahlen

Berlin · Papst Franziskus hat sich entschieden: Einem Medienbericht zufolge wird Protz-Bischof Tebartz-van Elst keinen Schandenersatz an die Kirche zahlen müssen. Beim Bistum Limburg will man von dieser Entscheidung aber noch nichts wissen.

Franz-Peter Tebartz-van Elst: Eine Chronik der Affäre im Bistum Limburg
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Bischof Tebartz-van Elst - eine Chronik der Skandale

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Foto: dpa, Fredrik Von Erichsen

Laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung muss der ehemalige Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst keinen Schadenersatz an sein früheres Bistum zahlen. Papst Franziskus habe diese Entscheidung bereits im Juli getroffen, schreibt die Zeitung und beruft sich dabei auf nicht näher benannte "Vatikankreise".

Das Bistum Limburg wartet nach eigenen Angaben noch auf eine Antwort des Heiligen Stuhls. "Sobald diese vorliegt, wird der Apostolische Administrator zunächst die kurialen- und synodalen Gremien über die Nachricht Roms informieren und dann auch eine Bewertung vornehmen", sagte ein Sprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Im April habe das Bistum im Vatikan kirchenrechtliche Fragen sowie die Frage nach materieller Entschädigung vorgetragen. Eine schriftliche Antwort sei zugesagt worden.

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Foto: dpa, ade htf

Nach "Bild"-Angaben sollen "Mitarbeiter des Papstes" in der ersten Septemberwoche die Entscheidung dem von Franziskus eingesetzten Übergangsverwalter des Bistums Limburg, Administrator Manfred Grothe, im Vatikan erläutern. Die deutsche Abteilung im päpstlichen Staatssekretariat sei bereits informiert.

Die Zeitung berichtet darüber hinaus von einem ebenfalls nicht näher benannten "Vatikan-Insider". Nach dessen Angaben habe sich der Papst "von Sympathie und nicht von einem Sinn für Gerechtigkeit leiten lassen". Auf welches Recht sich Franziskus bei der Ablehnung des Schadensersatzes berufe, sei nicht bekannt. Tebartz-van-Elst selbst wolle sich nicht zum Entscheid äußern, so die Zeitung weiter.

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Foto: dpa, Thomas Frey

Das Bistum Limburg verlangt Schadenersatz in Millionenhöhe von seinem ehemaligen Bischof. Administrator Manfred Grothe hatte im Vatikan seit April mehrfach kirchenrechtliche Fragen nach einer materiellen Wiedergutmachung vorgebracht. Grothe habe Tebartz-van Elst in Rom aber nicht "angezeigt", hatte das Bistum immer wieder betont.

Das Bistum Limburg hatte nach dem Bau des etwa 31 Millionen Euro teuren Bischofshauses rund 3,9 Millionen Euro außerplanmäßig abschreiben müssen. Daraus lasse sich jedoch nicht schließen, dass ein Schaden in eben dieser Höhe entstanden sei, für den man vom früheren Bischof Wiedergutmachung erwarte, so das Bistum.

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Foto: dpa, Uwe Zucchi

Tebartz-van Elst hatte dem Papst im Oktober 2013 seinen Rücktritt vom Amt des Limburger Bischofs angeboten. Neben einer von vielen als autoritär empfundenen Amtsführung hatte die Empörungswelle über die Baukosten des Bischofshauses und deren Verschleierung entscheidend zu diesem Schritt beigetragen. Am 26. März 2014 nahm der Papst den Rücktritt an. Im Dezember wurde Tebartz-van Elst zum "Delegat für Katechese" des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung berufen und nahm Ende März seine Arbeit in Rom auf.

Nach Angaben der "Bild"-Zeitung zahlt die Kirche Tebartz-van Elst derzeit etwa 10.300 Euro monatlich. Davon seien 7.296 Euro Ruhegeld aus der Limburger Bistumskasse. Diese Zahlen wollte das Bistum bisher nicht kommentieren. Es kündigte an, den "Weg der Aufarbeitung und der Neuausrichtung konsequent" weiterzugehen.

(KNA)
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