Bis zu dreieinhalb Jahre Haft Vier Männer in Stuttgart als Terrorunterstützer verurteilt

Stuttgart · In Stuttgart sind vier Männer als Unterstützer einer Terrorvereinigung im Ausland verurteilt worden. Die Haftstrafen reichen bis zu dreieinhalb Jahre. Das Urteil gilt als Schuldspruch in einem Pilotverfahren.

 Der zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte Angeklagte Kassem E. in Stuttgart.

Der zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte Angeklagte Kassem E. in Stuttgart.

Foto: dpa, mut hjb

Wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung hat das Oberlandesgericht Stuttgart vier Männer zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Die Richter verhängten am Donnerstag Strafen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und dreieinhalb Jahren Haft. Nach ihrer Überzeugung hat das Quartett die in Syrien aktive Miliz Ahrar al-Scham vom Südwesten aus mit Stiefeln, Militärparkas und Krankenwagen versorgt (Az. 3-2 StE 8/15).

Mit dem Strafmaß folgte der 3. Strafsenat überwiegend dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Der Prozess gilt als Pilotverfahren, weil erstmals in Deutschland der Status von Ahrar al-Scham als terroristische Vereinigung gerichtlich festgelegt wurde. Die Gruppierung ist neben der Nusra-Front die wichtigste Kraft des Rebellenbündnisses Dschaisch al-Fatah. Die Vereinigung ist einer der schärfsten Gegner des syrischen Regimes von Präsident Baschar al-Assad. Sie tritt für einen islamischen Gottesstaat ein.

(hebu/dpa)
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