Prozess um Mord an Obdachlosem Student verweigert vor Gericht Aussage

Berlin (RPO). Wegen Mordes an einem Obdachlosen muss sich seit Montag ein 28-jähriger Mann vor dem Berliner Landgericht verantworten. Vor Gericht hat der Angeklagte die Aussage verweigert. In zwei früheren Schreiben, die zu Prozessbeginn verlesen wurden, hatte der Germanistikstudent die Tötung des 42-Jährigen gestanden.

 Das Mordopfer Jochen G. wurde mit drei Axthieben getötet.

Das Mordopfer Jochen G. wurde mit drei Axthieben getötet.

Foto: ddp, ddp

Er sei "verzweifelt" gewesen und habe nicht gewollt, dass das passiere, hieß es in dem Schreiben. Sein Verteidiger spricht von einer Tötung im Affekt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im August vorigen Jahren in seiner Schöneberger Wohnung einen Obdachlosen mit Axthieben und Messerstichen getötet zu haben. Der Anklage nach trug sich der Student seit Anfang des Jahres 2009 "mit der Vorstellung, einen perfekten Mord zu begehen".

In Umsetzung dieses Planes habe er den Obdachlosen in der Nähe vom Bahnhof Zoo angesprochen, mit ihm getrunken und zur Übernachtung in seine Wohnung mitgenommen, heißt es. Als sich das stark alkoholisierte Opfer zum Schlafen niederlegte, soll der Student ihm mit drei Axthieben den Schädel zertrümmert und dann noch mehrere Messerstiche in die Brust versetzt haben.

Danach soll er die Leiche zerstückelt haben, um die Identifizierung des Toten zu erschweren und den Abtransport der Gliedmaßen aus der Wohnung zu erleichtern. Einige Leichenteile wurden im Gefrierschrank seiner Wohnung gefunden. Kopf und Torso der Leiche hatte er in Plastiktüten versteckt und auf einem Bahngelände des ehemaligen Güterbahnhofs Schöneberg abgelegt. Der Angeklagte hatte sich am Tag darauf der Polizei gestellt.

(DDP/das)
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