Sterbehilfe Hintze: Arzt soll Todkranken beim Suizid helfen dürfen

Berlin · Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) fordert, dass Ärzte sterbenskranken Patienten beim Suizid helfen dürfen, ohne standesrechtliche Probleme zu bekommen. "Strafrechtlich ist das heute zulässig, aber das Arztrecht, ist da sehr unterschiedlich", sagte der CDU-Politiker am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin". In Bayern sei Ärzten der assistierte Suizid erlaubt, in Berlin sei er dagegen verboten.

 Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) fordert eine Auflockerung des Arztrechtes.

Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) fordert eine Auflockerung des Arztrechtes.

Foto: ARD

Gemeinsam mit anderen Abgeordneten will Hintze am Mittwochmittag einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Sterbehilfe vorlegen. Die Gruppe will einen ärztlich assistierten Suizid ermöglichen, wenn der Patient sterbenskrank ist und extrem leidet. Das soll im Zivilrecht geregelt werden. "Wir wollen den Arzt vor standesrechtlichen Sanktionen schützen, wenn er dem Patientenwunsch folgt, ihm hier beim friedlichen Entschlafen zu helfen", sagte Hintze.

Die Befürchtung, Menschen würden so zum Suizid gezwungen, nannte er "abwegig". "Das ist eine bevormundende Befürchtung, die dem Patienten die Selbstbestimmung abspricht", sagte Hintze. Ihnen gehe es um Patienten, die bei vollem Bewusstsein und einwilligungsfähig seien, die in aller Ruhe alle Möglichkeiten abgewägt hätten und mit Hilfe ihres Arztes einen qualvollen Tod vermeiden wollten.

Parallel zur Gruppe um Hintze haben noch drei weitere Gruppen Anträge zur Sterbehilfe erarbeitet. Anfang November will der Bundestag einen Beschluss zum Thema Sterbehilfe fassen.

(dpa)
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