Mordprozess Corinna Staatsanwalt fordert Höchststrafe

Leipzig (RPO). Für den Mörder der neunjährigen Corinna aus dem nordsächsischen Eilenburg hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Landgericht Leipzig die Höchststrafe gefordert: lebenslange Haft und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die eine vorzeitige Freilassung ausschließt.

Mordprozess Corinna: Staatsanwalt fordert Höchststrafe
Foto: ddp, ddp

Der Angeklagte Lutz Peter Sch. hatte die Tat gestanden. Am 28. Juli 2009 tötete er das Mädchen aus der Nachbarschaft in seinem Garten und missbrauchte es sexuell. In seinem letzten Wort sagte Sch., er bereue die Tat zutiefst. Er habe nicht töten wollen. So kalt und unberührt, wie er möglicherweise erscheine, sei er nicht.

Er wisse nicht, wie er Corinnas Mutter mitteilen könne, wie leid ihm das Geschehen tue und wie sehr er die Tat bereue. Er habe einfach nicht den Mut dazu. "Ich kann nicht rückgängig mache, was geschehen ist, selbst wenn ich das wollte. Ich bin kein schlechter Mensch", sagte der Angeklagte. Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.

Geständnis abgelegt

Der geschiedene 39-jährige Arbeitslose war am 1. August festgenommen worden. Auf seine Spur kamen die Ermittler durch vier voneinander unabhängige Hinweise. Sch. legte ein Geständnis ab.

Staatsanwalt Ulrich Jakob fasste das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen. Demnach hatte Sch. schon am Morgen zu trinken angefangen und bis zum Nachmittag vermutlich einen Alkoholpegel zwischen zwei und drei Promille gehabt, was für den Angeklagten ein ganz normaler Wert gewesen sei. Als er Corinna traf, habe er sich spontan zum Missbrauch entschlossen. Der Staatsanwalt bezweifelte seine Angaben, dass Corinna ihn angesprochen hätte. Wahrscheinlicher sei, dass Sch. den Kontakt zu dem Kind gesucht habe.

Nachdem er das Mädchen in den Bauwagen in seinem Garten gelockt hatte, versuchte er die Neunjährige auszuziehen. Corinna fing an zu schreien und wehrte sich. Daraufhin habe der Angeklagte sie gewürgt, bis sie leblos war, sagte der Staatsanwalt. Er habe sie dann missbraucht. Zu diesem Zeitpunkt sei sie vermutlich schon tot gewesen. Die Leiche packte er in einen Müllsack und warf diesen in einen Nebenarm des Flusses Mulde.

Staatsanwalt: Besondere Schwere der Schuld

Der Staatsanwalt forderte eine Verurteilung wegen Mordes, sexuellen Missbrauchs eines Kindes mit Todesfolge, sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung. Eine besondere Schwere der Schuld liege vor, weil der Täter mit erheblicher Gewalt vorgegangen sei. Es zeuge von Kaltblütigkeit, dass der Angeklagte das Kind nicht mehr als Mensch, sondern als Objekt angesehen habe. Als das Kind im Machtbereich des Täters gewesen sei, habe es keine Chance mehr gehabt.

Dem Antrag des Staatsanwalts schloss sich die Anwältin von Corinnas Mutter an. Der Angeklagte sagte nach Beratung mit seinem Verteidiger Stefan Costabel der Mutter des Mädchens ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zu. Der Verteidiger argumentierte gegen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Er schilderte den Angeklagten als Mensch, der am Rande der Gesellschaft lebe und außer zu seiner Mutter und seinem Bruder keinerlei Kontakte zur Außenwelt gehabt habe.

Sch. sei schwer alkoholabhängig, arbeitslos und perspektivlos sowie nicht in der Lage, seine Gefühle auszudrücken. Er sei nicht der typische Kinderschänder; vielmehr könne er sich die Tat selbst nicht erklären. Die Ex-Frau des Angeklagten habe ihm bestätigt, dass Sch. nicht das gewalttätige Monster sei, als das er in der Öffentlichkeit dargestellt werde. Auch Costabel nannte eine lebenslange Freiheitsstrafe als einzig mögliche Bestrafung für seinen Mandanten.

(apd/das)
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