Seit Einführung 2014 345 Frauen entschieden sich für vertrauliche Geburt

Oldenburg · Einem Medienbericht zufolge haben sich seit Einführung der "vertraulichen Geburt" im Mai 2014 345 Frauen dafür entscheiden. Das geht aus einem Bericht des Bundesfamilienministeriums hervor.

Seit Einführung 2014: 345 Frauen entschieden sich für vertrauliche Geburt
Foto: Lothar Berns

Zugleich sei in diesem Zeitraum die Zahl der anonymen Geburten gesunken, wie Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) am Mittwoch in Berlin mitteilte. Damit zeige das vor gut zwei Jahren verabschiedete Gesetz Wirkung, die Hilfen kämen an.

Darüber hinaus berichte das Ministerium von Hochrechnungen, nach denen bis Ende September 2016 insgesamt 1277 Frauen von einer entsprechenden Beratungsstelle beraten worden seien.

"Viele der beratenen Frauen litten schwere persönliche Not, darunter auch Frauen mit Gewalterfahrungen oder mit Angst vor Gewalt", zitiert die Nordwest-Zeitung aus der Kabinettsvorlage von Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD).

Das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen und zur Regelung der vertraulichen Geburt" trat im Mai 2014 in Kraft. Es soll Frauen helfen, die ihre Schwangerschaft geheim halten, ihr Kind aber mit professioneller medizinischer Hilfe zur Welt bringen wollen. Daher sichert es Schwangeren anonyme Beratung sowie eine anonyme, medizinisch betreute Entbindung zu. Das Kind erhält über das Jugendamt einen Vormund und hat ab seinem 16. Lebensjahr das Recht, den Namen der Mutter zu erfahren.

Bei den davor nur geduldeten anonymen Geburten war das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft nicht berücksichtigt worden.
Geregelt ist auch, dass die Mutter bei der vertraulichen Geburt ihre Anonymität nur in besonders begründeten Fällen aufrechterhalten kann.
Sie muss dann nachweisen, dass ihr durch die Einsicht des Kindes "eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann".

Welchen Sinn soll die "vertrauliche Geburt" haben?

Überforderung, Vergewaltigung, gewalttätige Väter - es gibt verschiedene Gründe, warum Frauen ihr Baby weggeben und unerkannt bleiben wollen. In solchen Fällen ist die Babyklappe eine mögliche Option, aber keine unproblematische: Die Frauen bringen ihr Kind nämlich alleine zur Welt, ohne medizinische Betreuung. Zudem wird den Kindern damit jede Möglichkeit genommen, jemals etwas über ihre Herkunft zu erfahren. Bei der "vertraulichen Geburt" haben sie nach ihrem 16. Geburtstag das Recht, den Namen der leiblichen Mutter zu erfahren.

Wird diese Regelung von den Schwangeren angenommen?

Als das entsprechende Gesetz im Juni 2013 vom Bundestag verabschiedet wurde, gab es Zweifel am Erfolg des Vorhabens. Die Grünen-Abgeordnete Katja Dörner warnte damals: "Dass letztlich die Entscheidung über die Aufgabe der Anonymität beim Familiengericht und nicht bei der Mutter liegt, ist ein entscheidender Webfehler im Gesetzentwurf." Nach den bisher bekannten Zahlen haben sich innerhalb von drei Jahren immerhin gut 300 Frauen für eine "anonyme Geburt" entschieden. Einzelheiten will Familienministerin Katarina Barley (SPD) heute (Mittwoch)
bekanntgeben.

Wie läuft ein solches Verfahren ab?

Das Jugendamt nimmt das Baby in Obhut und macht sich auf die Suche nach Adoptiveltern. Der Name der leiblichen Mutter wird unterdessen in einem versiegelten Umschlag verwahrt, den niemand öffnen darf - außer dem Kind, wenn es 16 Jahre alt ist. In Ausnahmefällen kann die Mutter sogar vor Gericht durchsetzen, dass sie dauerhaft anonym bleibt. Dafür müsste allerdings ihr Leben, ihre Gesundheit oder ihre persönliche Freiheit bedroht sein.

Kann sich die Mutter nach der Geburt noch einmal umentscheiden?

Wenn sich die Situation der Mutter ändert, kann sie sich in den ersten Monaten nach der Geburt doch noch für ein Leben mit ihrem Kind entscheiden. Allerdings nur bis zum Beginn des offiziellen Adoptionsverfahrens; das startet in der Regel nach etwa einem Jahr.
Wenn diese Frist abgelaufen ist, gibt es für die leibliche Mutter keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mehr.

(felt/KNA)
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