Landgericht Düsseldorf Ex-Schütze bekommt Schmerzensgeld wegen Böllerschüssen

Weil ein Mann nach mehreren Kanonenschüssen eines Dormagener Schützenvereins Hörschäden erlitten hat, erhält er rund 3000 Euro Schmerzensgeld. Darauf einigten sich heute beide Parteien vor dem Landgericht Düsseldorf.

 3000 Euro Schmerzensgeld bekommt dieser Mann, weil sein Gehör nach mehreren Böllerschüssen Schaden genommen hatte.

3000 Euro Schmerzensgeld bekommt dieser Mann, weil sein Gehör nach mehreren Böllerschüssen Schaden genommen hatte.

Foto: Monika Skolimowska

Fast scheint es, als säße dem Kläger der Schreck der Kanonenschüsse noch immer in den Gliedern. Schüchtern, fast unsicher nimmt er im Raum 2.134 des Landgerichts Düsseldorf neben seinem Anwalt Platz. Er ist ein Mann Ende 30, schwarze Haare, Bart, schwarzer Pullover, korpulent. Den Kameras der Fotografen begegnet er mit einem Blick ins Leere.

Dem Beklagten, ein 65-jähriger Schütze, der wie der Kläger im Dormagener Stadtteil Hackenbroich wohnt, scheint der Gerichtstermin vor der 6. Zivilkammer weniger auszumachen. Vorhin hat er noch mit drei Schützenbrüdern, die ihn begleiten, zusammen im Flur gesessen und geredet. Knapp 20 Minuten später darf der Kläger durchatmen. Der Richter hat ihm knapp 3000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen für das, was am 8. November 2014 geschah. Für die Böllerschüsse, die nach seinen Schilderungen seitdem sein Leben beeinträchtigen.

Pfeifen in den Ohren und Kopfschmerzen

Eigentlich hatte die Schützenbruderschaft St. Hubertus in Hackenbroich an jenem Samstag nur einen Zapfenstreich zu Ehren zweier verdienter Mitglieder feiern wollen. Dazu gehörte auch das Abfeuern mehrerer Kanonenschüsse am Abend. Der Kläger, einst selbst Mitglied des Schützenvereins, saß zu diesem Zeitpunkt mit seiner Partnerin beim Abendessen. Die Rollläden waren geschlossen, als der Beklagte, seit rund 20 Jahren Kanonier, nur wenige Meter entfernt die Kanonenschüsse abfeuerte.

Das ganze Haus habe gewackelt, so hatte es der Kläger zu geschildert. Die Schüsse hätten zu Pfeifen in den Ohren und starken Kopfschmerzen geführt, außerdem habe er sich erbrochen. Die Ärztin habe ein Knalltrauma mit Hörsturz festgestellt. Erst zehn Wochen später habe er sein Gehör zurückgewonnen, leide aber im rechten Ohr weiter unter einem Tinnitus. Deshalb könne er nicht mehr in Konzerte oder ins Fußballstadion gehen. Er forderte deshalb mindestens 5000 Euro Schmerzensgeld. Wenige Minuten vor der Verhandlung hatte einer der Schützenbrüder die Schüsse in eine WDR-Kamera hinein noch als "lauten Knall" beschrieben. Er habe sich nicht mal die Ohren zugehalten.

Bei der Lärm-Verhandlung geht es still zu

Der Gerichtstermin hingegen, so scheint es, läuft unter Vermeidung jeglichen Lärms ab. Weder Kläger noch Beklagter ergreifen das Wort, auch die Anwälte halten sich im Hintergrund, während der Richter die Parteien zu einer gütlichen Einigung bringen möchte.

Er merkt an, dass die Kanonenschüsse nicht wie genehmigt und in der Presse angekündigt vor der Kirche abgefeuert wurden, sondern spontan ein paar Hundert Meter entfernt am Zebrastreifen eines Kreisverkehrs, wo auch die Wohnung des Klägers steht. Dieser habe deshalb keine Chance gehabt, den Kanonenschüssen zu entgehen.

Es gehe deshalb nur noch darum zu klären, ob die Schüsse für die Hörschäden verantwortlich seien. Weil das aber mit einem medizinischen Gutachten und weiteren Kosten verbunden ist, schlägt der Richter eine gütliche Einigung vor: Der Beklagte zahlt 2931,26 Euro und der Fall ist erledigt. Beide Seiten stimmen ohne zu Zögern zu. Widerruf ist allerdings noch möglich.

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