Ex-Rüstungslobbyist antwortet nicht Schreibers Strategie des Schweigens

Augsburg (RPO). Seit gut sechs Wochen schweigt der frühere Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber, der sich unter anderem wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verantworten muss, vor Gericht. Der einst so redselige Angeklagte, der aus seinem zehn Jahre dauernden Exil in Kanada heraus immer neue Enthüllungen angekündigt hatte und der als Auslöser der CDU-Spendenaffäre gilt, bleibt wortlos.

Karlheinz Schreiber und die CDU Parteispendenaffäre
14 Bilder

Karlheinz Schreiber und die CDU Parteispendenaffäre

14 Bilder

Wenn es nach seinen Verteidigern geht, wird das das ganze Verfahrens über auch so bleiben. Sie wissen, dass ihr Mandant - einmal ins Reden gekommen - nur schwerlich zu bremsen wäre. Daher lautet die Standardantwort seiner Anwälte auf die immer wiederkehrende Frage des Vorsitzenden Richters Rudolf Weigell "was haben Sie dazu zu sagen, Herr Schreiber?" stereotyp: "Herr Schreiber wird sich zum derzeitigen Zeitpunkt dazu nicht äußern."

Unklar war bislang, welche Strategie hinter dieser von vielen als Hinhaltetaktik empfundenen Verweigerungshaltung steckt. Immer wieder war im Vorfeld des Prozesses gemunkelt worden, der 75-jährige Schreiber würde zumindest ein Teilgeständnis ablegen und sich damit eine milde Strafe erkaufen, die ihn - nicht zuletzt angesichts seines fortgeschrittenen Alters - vor einer langen Gefängnisstrafe bewahrt. Doch nichts dergleichen. Schreiber zuckte zwar gelegentlich bei den Ausführungen von Zeugen zusammen, hin und wieder entfuhr ihm auch ein empörtes "Oh!", aber das war es dann auch schon.

Steuerlich anerkannt

In einem Interview am Rande des Prozesses ließ sich nun einer der Schreiber-Anwälte, Jan Olaf Leisner, ein wenig in die Karten schauen. "Herr Schreiber war kanadischer Staatsangehöriger, er hatte eine Wohnung, ein Haus und Büros in Kanada. Er hatte dort Personal", erklärte er. Einer der Hauptanklagepunkte, die noch verblieben sind, ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und zwar für Provisionen, die Schreiber für seine Vermittlertätigkeit bei Airbusgeschäften mit Air Canada erhalten und nicht versteuert haben soll.

Die deutschen Steuerbehörden und die deutsche Justiz hätten diese Geschäfte gar nicht zu interessieren, meint Verteidiger Leisner, denn: "Er ist dort als Vermittler aktiv geworden und er hat zum Beispiel für ein französisches Unternehmen namens Airbus gearbeitet. Die haben ihm den Auftrag erteilt, Flugzeuge für Air Canada zu vermitteln."

Was aber ist dann mit den 36 Fuchs-Spürpanzern, die Saudi Arabien 1990 zum Preis von 400 Millionen Mark von Thyssen-Henschel kaufen wollte? Dafür waren etwa 188 Millionen Mark an Schmiergeldern fällig - nützliche Aufwendungen hieß das damals in der Amtssprache.

Die steuerliche Abzugsfähigkeit wurde sogar vom Finanzamt Düsseldorf II anerkannt. Also doch ein deutsches Geschäft, für das Schreiber nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in Deutschland steuerpflichtig war. Sein Verteidiger meint: nur teilweise ein deutsches Geschäft. Und der Anwalt behauptet, was diesen deutschen Part angehe, habe sein Mandant ja auch Millionen-Provisionen versteuert.

Haftbefehl abgeändert

Der Augsburger Chefankläger Reinhard Nemetz zuckt - mit diesen Aussagen des Verteidigers konfrontiert - nur mit den Schultern und weicht aus: "Ja gut, das ist ein vorweg genommenes Plädoyer, das nehme ich zur Kenntnis. Es dreht sich hier vornehmlich um eine rechtliche Bewertung der Verteidigung." Seine Staatsanwälte im Prozess und er würden diese rechtliche Bewertung nicht teilen. "Also, warten wir's ab, was rauskommt."

Doch so gelassen, wie sich der Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft gibt, kann er nach der langen Vorgeschichte der vielen Verfahren im Zusammenhang mit dem Komplex Schreiber nicht sein.

Hinzu kommt, dass die Strafkammer, die derzeit gegen Schreiber verhandelt, noch vor Prozessbeginn den Haftbefehl abgeändert und dabei die Bestechungsvorwürfe herausgenommen hat - gegen den vergeblichen Widerstand der Staatsanwaltschaft. Nachdem auf diese Weise die Bestechung quasi weggefallen ist und in der Hauptsache "nur" noch die Steuerhinterziehung bleibt, darf mit Spannung erwartet werden, wie das Gericht die Argumentation der Verteidigung bewerten wird.

Doch selbst wenn in Augsburg am Ende eine Verurteilung stehen sollte. Schon heute steht fest, dass das letzte Wort der BGH haben wird. Denn wer auch immer vor dem Landgericht Augsburg unterliegen wird - Schreiber oder die Staatsanwaltschaft - eine Revision gilt als sicher.

(DDP/csr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort