Umstrittener Sterbehelfer Roger Kusch mit Alkohol am Steuer erwischt

Hamburg (RPO). Der umstrittene Suizidhelfer und frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch ist am Sonntag in Hamburg von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt worden. Bei einem Alkoholtest sei ein Wert von 0,56 Promille festgestellt worden, sagte Wilhelm Möllers, Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft.

Kusch: Habe Sterbehilfe geleistet
6 Bilder

Kusch: Habe Sterbehilfe geleistet

6 Bilder

Da der Verdacht bestanden habe, dass Kusch wegen einer "mutmaßlichen Suizidbegleitung" unterwegs gewesen sei, habe die Polizei die Staatsanwaltschaft informiert. Diese ließ den Angaben zufolge daraufhin Kuschs Wagen durchsuchen.

"Es lag der Verdacht des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz vor", sagte Möllers am Dienstag auf ddp-Anfrage. Im Fahrzeug des Ex-Senators seien jedoch keine Beweismittel gefunden worden. Kusch habe daher mit keinen neuerlichen juristischen Konsequenzen zu rechnen. Sterbehilfe ist Kusch in Hamburg aufgrund einer Verbotsverfügung untersagt. Gegen den Ex-Senator liegt in der Hansestadt ein Sammelverfahren wegen begleitenden Suizides vor. Daher meldete Kusch seinen Verein "Sterbe Hilfe Deutschland" im schleswig-holsteinischen Oststeinbek an und bietet weiter Sterbehilfe an.

Fahrverbot für Kusch

Kusch war am Sonntag laut einem Bericht des "Hamburger Abendblatt" auf dem Rückweg von einem geplanten Suizidgespräch mit einer Seniorin von einer Polizeistreife kontrolliert worden. Dem Blatt zufolge habe die Tochter der Seniorin die Polizei verständigt, nachdem Kusch an der Tür ihrer Mutter geklingelt habe. Die Seniorin habe allerdings nicht die Tür geöffnet, hieß es. Da Kusch nicht auffällig gefahren sei, habe er nicht mit einem Führerscheinentzug zu rechnen. Dennoch muss er laut Polizei mit einem Monat Fahrverbot und mindestens 500 Euro Strafe rechnen, weil ein Fahrverbot bereits ab 0,5 Promille gilt.

Bei 0,3 Promille beginnt die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit, bei der sich derjenige strafbar macht, der im Verkehr einen Fahrfehler begeht oder durch unsichere Fahrweise auffällt. Ab einem Promillewert von 1,1 beginnt die absolute Fahrunsicherheit eines Fahrers. Dabei handelt es sich nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.

(DDP/felt)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort