Unwetter bei "Rock am Ring" Keine fahrlässige Körperverletzung wegen Blitzeinschlag
Koblenz · Nach dem Unwetterchaos beim diesjährigen Festival "Rock am Ring" gibt es keine Hinweise auf strafbare Versäumnisse. Die Staatsanwaltschaft Koblenz entschied sich gegen die Aufnahme von Ermittlungen im Anschluss an eine anonyme Anzeige.
28.09.2016
, 11:15 Uhr
Das teilte die Behörde am Dienstag mit. Nach den bisher bekannten Umständen gebe es keine Anhaltspunkte für den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung seitens der Veranstalter oder der Genehmigungsbehörde.
Auf dem Gelände des Rockfestivals in Mendig bei Koblenz waren Anfang Juni während eines Konzerts mehrere Blitze eingeschlagen. Dabei wurden 71 Menschen verletzt, mehrere unter ihnen schwer. Starkregen zerstörte viele Zelte, das Festival wurde schließlich abgebrochen.