Linkes Wohnprojekt Eskalation in Konflikt um Rigaer Straße befürchtet

Im Konflikt um ein linkes Wohnprojekt in Berlin war es zu massiven Ausschreitungen bekommen. Der Landesverfassungsschutz befürchtet jetzt eine Senkung der "Hemmschwelle gegenüber Leib und Leben". Der Schritt zur gezielten Tötung des politischen Gegners sei nicht mehr völlig undenkbar.

 Im Januar war die Polizei mit einem Großaufgebot in der Rigaer Straße vorgerückt.

Im Januar war die Polizei mit einem Großaufgebot in der Rigaer Straße vorgerückt.

Foto: dpa, tm fux kde soe

So zitierte das Magazin "Focus" am Freitag die Behörde. Die Zeitschrift berief sich dabei auf eine interne Lageeinschätzung des Berliner Verfassungsschutzes. Diese bezog sich dabei laut "Focus" unter anderem auf ein "Rechtfertigungsschreiben" von Linksextremisten nach den Ausschreitungen vom vorigen Wochenende, bei denen bei einer Solidaritätskundgebung für das Projekt mehr als 120 Polizisten verletzt worden waren.

In dem Text werden Polizeibeamte laut Darstellung des Magazins als "Abschaum" und "Schweine" bezeichnet. Die Verfasser wünschten sich "Heckenschützen auf den Dächern", die dafür sorgen sollten, dass es "beim nächsten Mal 234 verletzte Schweine" gebe.

Das Projekt befindet sich in einem Haus, das der Besitzer, eine Investmentgesellschaft, räumen lassen möchte. Rund um das Haus sind viele Polizisten stationiert. Seit Wochen kommt es wegen der Auseinandersetzung zu Gewalt, vor allem Sachbeschädigungen.

Der Konflikt wird auch vor Gericht ausgetragen. Nachdem das Berliner Landgericht wegen Nichterscheinens des Anwalts der Eigentümerseite am Dienstag in einem Zivilprozess um die Zulässigkeit der Teilräumung einiger Gebäudeteile ein Versäumnisurteil zugunsten des Projektvereins gefällt hatte, meldete sich nach Gerichtsangaben vom Donnerstag ein neuer Anwalt. Dieser habe außerdem bereits Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt.

In seinem Urteil hatte das Gericht festgestellt, dass der Besitzer nach Aktenlage zum Zeitpunkt der fraglichen Räumung keinen gültigen Räumungstitel vorgelegt habe. Es gab daher dem Antrag des Vereins auf Wiederherausgabe der Räumlichkeiten statt. Die Frage, ob der mit der Räumung verbundene Polizeieinsatz seinerzeit rechtmäßig gewesen sei, sei dabei aber nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlungen gewesen, betonte das Gericht.

(AFP/isw)
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