Geldstrafe nicht bezahlt Frühere Pegida-Frontfrau Festerling soll ins Gefängnis

Dresden · Tatjana Festerling kann oder will eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro wegen Volksverhetzung nicht bezahlen. Deshalb soll die frühere Frontfrau der islam- und ausländerfeindlichen Pegida für vier Monate in Haft. Jetzt bittet die 54-Jährige um Spenden.

 Tatjana Festerling soll für vier Monate ins Gefängnis. (Archivbild)

Tatjana Festerling soll für vier Monate ins Gefängnis. (Archivbild)

Foto: dpa, abu tmk dna

Auf ihrer Internetseite veröffentlichte Festerling ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Dresden. Darin wird sie aufgefordert, bis spätestens zum 9. April eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe im Frauengefängnis Chemnitz anzutreten.

Ein Sprecher der Behörde bestätigte eine entsprechende Ladung. Hintergrund ist ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen Festerling, in dem das Amtsgericht im vergangenen Oktober 120 Tagessätze á 25 Euro als Strafe verhängt hatte.

"Geburten-Dschihad"

In einer Videobotschaft stellte sich Festerling als Opfer politischer Verfolgung dar. Sie wolle und könne die Strafe nicht zahlen, sagte sie. Zugleich bat sie aber Sympathisanten darum, Geld an die Landesjustizkasse zu zahlen, um eine Haftstrafe doch noch abzuwenden.

Das Amtsgericht Dresden hatte den Strafbefehl wegen Volksverhetzung und Beleidigung in insgesamt drei Fällen verhängt. Festerling hatte unter anderem bei Pegida mit Blick auf Flüchtlinge von "muslimischen Wurfmaschinen" und einem "Geburten-Dschihad" gesprochen.

2015 war sie als Kandidatin der "Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes" (Pegida) in Dresden bei der Oberbürgermeisterwahl angetreten und hatte im ersten Wahlgang knapp zehn Prozent der Stimmen geholt. Ein Jahr später hatte sie das Bündnis im Streit mit Pegida-Chef Lutz Bachmann verlassen.

(gaa)
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