Wiesenthal-Zentrum: Urteil "wohlverdient" Früherer SS-Mann Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt

Lüneburg · Im Auschwitz-Prozess hat das Landgericht Lüneburg den früheren SS-Mann Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt. Er habe sich der Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen schuldig gemacht. Offen ist, ob er wirklich ins Gefängnis kommt.

Mit vier Jahren Haft ging das Gericht über das von der Anklage geforderte Strafmaß hinaus. Ob der gesundheitlich angeschlagene Gröning haftfähig ist, muss aber noch die Staatsanwaltschaft prüfen.

Gröning hatte im Prozess seine Beteiligung und moralische Mitschuld am Holocaust eingeräumt. Er hatte gestanden, Geld von Verschleppten gezählt und zur SS nach Berlin weitergeleitet zu haben. Dies brachte ihm später den Beinamen eines "Buchhalters von Auschwitz" ein.

Er sagte aus, zwei- bis dreimal vertretungsweise Dienst an der Rampe getan zu haben, um dort Gepäck zu bewachen. Dort wurden deportierte Juden zur Ermordung selektiert.

Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert, von denen 22 Monate als verbüßt angesehen werden sollten, weil eine Verurteilung schon vor Jahrzehnten möglich gewesen wäre. Erste Ermittlungen hatte es 1977 gegeben.

 Gröning hat im Prozess seine Beteiligung und moralische Mitschuld am Holocaust eingeräumt. Er wurde später auch der "Buchhalter von Auschwitz" genannt.

Gröning hat im Prozess seine Beteiligung und moralische Mitschuld am Holocaust eingeräumt. Er wurde später auch der "Buchhalter von Auschwitz" genannt.

Foto: afp, ej

Anwälte der über 70 Nebenkläger hielten das von der Staatsanwaltschaft verlangte Strafmaß für zu gering. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch, weil Gröning den Holocaust im strafrechtlichen Sinne nicht gefördert habe.

Wiesenthal-Zentrum: Strafverfolgung muss weitergehen

Das Simon-Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem hat das Urteil als "wohlverdient" begrüßt. "Wir hoffen, dass dies die deutschen Behörden ermutigen wird, weitere Fälle zu verfolgen", sagte der Leiter Efraim Zuroff der Deutschen Presse-Agentur nach dem Urteil am Mittwoch. Konkret nannte er beispielsweise ehemalige Mitglieder von Einsatzgruppen.

"Dieser Fall war sehr, sehr wichtig für uns", sagte Zuroff weiter. Er habe bei seiner Arbeit viele Enttäuschungen erlebt. Doch dieses Urteil zeige ihm, dass die Strafverfolgung ehemaliger NS-Verbrecher weitergehen müsse.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, misst der Verurteilung Grönings ebenfalls große Bedeutung bei. "Das war sehr wichtig, weil damit ein NS-Täter zur Rechenschaft gezogen wurde", erklärte Schuster am Mittwoch in Berlin. Die Verurteilung habe für die Opfer und ihre Angehörigen eine "hohe Bedeutung". Der Prozess habe auch einen "wichtigen Beitrag" für den Umgang mit der deutschen Vergangenheit geleistet.

Überlebende schilderten erschütternde Details des Holocausts

In dem knapp drei Monate dauernden Prozess, der auch auf großes Interesse im Ausland stieß, hatten etliche Holocaust-Überlebende in erschütternden Details ihre Verschleppung sowie den Massenmord in dem Vernichtungslager geschildert.

Dabei kamen unter anderem die menschenverachtenden medizinischen Experimente von Lagerarzt Josef Mengele sowie das Vergasen und Verbrennen von Juden im Takt der eintreffenden Züge zur Sprache. Auch die Schrecken der nächsten Generation, die mit dem Schatten ihrer in den Konzentrationslagern ermordeten Familien aufwuchsen, wurden eindringlich geschildert.

Gesundheitszustand von Gröning belastete Prozess

In dem womöglich letzten Auschwitz-Prozess hatte Gröning eine Antwort auf die Frage zu geben versucht, was den Einzelnen zur Beteiligung an den Verbrechen hatte bringen können. Wegen der schlechten Gesundheit des 94-Jährigen stand der Prozess mehrmals auf der Kippe, mehrere Verhandlungstage fielen aus.

Gröning kam erst jetzt vor Gericht, weil die Justiz bis 2011 darauf bestand, dass KZ-Aufsehern eine direkte Beteiligung an den Morden nachgewiesen werden muss. Frühere Ermittlungen gegen Gröning waren daher 1985 eingestellt worden.

Erst nachdem die Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen ihre Beurteilung änderte, kamen die Ermittlungen und einige KZ-Aufseher wieder in Gang.

(dpa)
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