Prozessauftakt in Oldenburg 14-Jährige soll Mutter erstochen haben

Oldenburg · Unter striktem Ausschluss der Öffentlichkeit hat in Oldenburg der Prozess gegen eine 14-Jährige begonnen, die gemeinsam mit einem 15 Jahre alten Jungen ihre Mutter erstochen haben soll.

Oldenburg: 14-Jährige soll Mutter erstochen haben
Foto: David Ebener/dpa

"Beide sind wegen Mordes angeklagt", so der Sprecher des Landgerichtes Oldenburg, Michael Herrmann. Der erste Verhandlungstag am Freitag wurde nach rund 45 Minuten beendet. Die Strafprozessordnung sieht nach der Anklageverlesung die Aussage der Angeklagten vor, wenn sie sich denn äußern wollen. Der nächste Termin ist am 23. November. Das Verbrechen hatte bundesweit Aufsehen erregt.

Die Jugendlichen sollen die 39 Jahre alte Frau in der Nacht vom 14. auf den 15. Mai in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses im niedersächsischen Varel im Schlaf erstochen haben. Beide wurden kurz nach der Tat festgenommen und sitzen seit Mai in Untersuchungshaft. In welchem Verhältnis die Jugendlichen zueinander standen, war unklar. Bei dem 15-Jährigen fand die Polizei damals die mutmaßliche Tatwaffe. Die Angeklagten wurden am Freitag in Handschellen zum Schwurgerichtssaal gebracht und später wieder abgeführt.

Wer zum Zeitpunkt einer Straftat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, wird in Deutschland nach Jugendstrafrecht behandelt. Dabei ist Erziehung der Grundgedanke, Jugendliche gelten nur als bedingt strafmündig. In einem Prozess prüfen Sachverständige meist, ob junge Angeklagte reif genug sind, um das Unrecht einer Tat einzusehen.

Noch jüngere Kinder unter 14 Jahren können nach deutschem Strafrecht nicht für ein Verbrechen bestraft werden. Im vorliegenden Fall droht den Angeklagten bei einem Schuldspruch eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren.

(felt)
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