Verfahrenseinstellung aufgehoben Neonazi-Mammutprozess muss neu aufgerollt werden

Koblenz · Einer der umfangreichsten Neonazi-Prozesse in Deutschland muss wieder aufgenommen werden: das Verfahren gegen des "Aktionsbüro Mittelrhein". Trotz 337 Verhandlungstagen wurde letztendlich kein Urteil gefällt.

 Die Prozessbeteiligten im Neonazi-Prozess bereiten sich am 24.07.2015 im Gerichtssaal des LG in Koblenz auf die Verhandlung vor (Archivbild)

Die Prozessbeteiligten im Neonazi-Prozess bereiten sich am 24.07.2015 im Gerichtssaal des LG in Koblenz auf die Verhandlung vor (Archivbild)

Foto: Thomas Frey/dpa

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin die spektakuläre Einstellung des Verfahrens aufgehoben, wie OLG-Sprecher Christoph Syrbe am Mittwoch mitteilte.

Das Verfahren hatte im Sommer 2012 gegen ursprünglich 26 Angeklagte begonnen, zuletzt waren es noch 17. Die fast 1000-seitige Anklage lautete auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Die Vorwürfe reichten von Gewalt gegen Linke etwa in Dresden über einen unangemeldeten Aufmarsch mit Fackeln in Düsseldorf bis zu versuchten Brandanschlägen auf Autos.

Das Landgericht Koblenz hatte den Prozess Ende Mai nach 337 Verhandlungstagen wegen der "überlangen Verfahrensdauer" von fast fünf Jahren eingestellt - ohne Urteil.

Hintergrund war, dass der Vorsitzende Richter Hans-Georg Göttgen kurz darauf in Pension ging und es keinen Ergänzungsrichter mehr gab. Die lange Verfahrensdauer alleine sei kein Grund für eine Einstellung, sagte Syrbe.

(ate/dpa)
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