Neonazi-Internetplattform "Altermedia"-Köpfe schweigen zum Prozessbeginn

Stuttgart · In Stuttgart hat am Donnerstag der Prozess gegen die mutmaßlichen Betreiber der inzwischen verbotenen Neonazi-Internetplattform "Altermedia" begonnen. Alle Angeklagten schwiegen.

 Einer der beiden Hauptangeklagten und ein Anwalt stehen im Oberlandesgericht Stuttgart zu Beginn des Altermedia-Prozesses im Gerichtsaal.

Einer der beiden Hauptangeklagten und ein Anwalt stehen im Oberlandesgericht Stuttgart zu Beginn des Altermedia-Prozesses im Gerichtsaal.

Foto: dpa, mut sab

Der jüngere Mann mit rotem Kinnbart soll der Kopf gewesen sein, die drei älteren Frauen daneben, teils ergraut, sollen sich um die rechtsextremen Inhalte gekümmert haben. Die Bundesanwaltschaft ist sich sicher: Die Angeklagten haben über Jahre im Internet Hass gegen Ausländer, Flüchtlinge und Juden geschürt, Nazi-Parolen und volksverhetzende Gedenken verbreitet und den Holocaust geleugnet. Als mutmaßliche Betreiber des inzwischen verbotenen Neonazi-Internetportals "Altermedia" müssen sie sich seit Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Zum Auftakt sagen sie nichts.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte das Portal im Januar 2016 verboten und abschalten lassen. Ähnlich wie jüngst die linksextremistische Internetplattform "linksunten.indymedia.org". "Es darf keine Rückzugsräume für Extremisten von links und von rechts geben - weder außerhalb noch innerhalb des Internets", hatte der Minister dazu gesagt.

Volksverhetzung kann laut Bundesanwaltschaft mit mehreren Jahren Haft bestraft werden. Frühere Betreiber der Neonazi-Plattform waren 2011 in Rostock mit mehr als zwei Jahren belegt worden. 30 Fälle mit besonders heftigen Beschimpfungen, etliche Vergleiche mit Tieren oder Ungeziefer, Morddrohungen oder Verleumdungen hat die Karlsruher Behörde herausgefiltert. Alles Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt seien, wie Bundesanwältin Alexandra Geilhorn sagt.

Über Stunden zitieren sie und ein Kollege Beschimpfungen und Verleumdungen von der Plattform. Etliche Verstöße gegen die Menschenwürde wurden entdeckt. Für gewöhnlich grüßten sich die Nutzer der Plattform mit Nazi-Parolen, hieß es.

Die Bundesanwaltschaft bezeichnete "Altermedia" als führendes rechtsextremistisches Internetportal im deutschsprachigen Raum. Die Seite habe "der massenhaften und systematischen Verbreitung rechtsextremistischen und nationalsozialistischen Gedankenguts" gedient. Neben verbotenen Grußformeln und Parolen seien volksverhetzende Äußerungen veröffentlicht worden: von Gewaltaufrufen gegen in Deutschland lebende Ausländer bis hin zu Leugnung des Holocausts.

Als Schlüsselfiguren gelten ein 28 Jahre alter, arbeitsloser Informatiker aus dem Schwarzwald sowie eine 48 Jahre alte Call-Center-Mitarbeiterin aus Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren gegen einen 54-Jährigen, der in Lloret de Mar (Spanien) lebt, wurde abgetrennt - als Grund wird Verhandlungsunfähigkeit genannt. Mitangeklagte sind eine in Nürnberg geborene 63-Jährige sowie eine 61-Jährige aus Berlin. Beide sollen auf der Internetseite über Jahre Foren wie "Volk und Rasse" oder "Heimat und Hof" moderiert haben.

Begründet wird die Anklage mit der Gründung einer kriminellen Vereinigung zum Betrieb der Plattform. Die Angeklagten seien als Gruppe mit definierten Aufgaben organisiert gewesen. Bundesanwältin Geilhorn räumt ein, dass die Verfolgung solcher Taten zuletzt schwerer geworden sei. Foren seien längst überholt, die Szene auf andere Kanäle im Internet abgewandert und kaum zu greifen.

Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat für das Staatsschutzverfahren zunächst 14 Verhandlungstage terminiert - bis in das nächste Jahr hinein.

(felt)
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