Nach Mord in Prien an konvertierter Afghanin Gericht verurteilt Asylbewerber zu lebenslanger Haft

Traunstein · Ein afghanischer Asylbewerber muss wegen Mordes an einer zum Christentum konvertierten Landsfrau lebenslang in Haft. Das Landgericht Traunstein verurteilte den 30-Jährigen am Freitag und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest.

 Der wegen Mordes Angeklagte sitzt vor Prozessbeginn im Sitzungssaal des Landgerichts Traunstein.

Der wegen Mordes Angeklagte sitzt vor Prozessbeginn im Sitzungssaal des Landgerichts Traunstein.

Foto: dpa

Der Verurteilte hatte der 38-jährigen Mutter von vier Kindern am 29. April 2017 vor einem Supermarkt in Prien am Chiemsee aufgelauert und auf sie 16 mal mit einem Küchenmesser eingestochen. Ihre beiden minderjährigen Kinder mussten die Tat mit ansehen. Die Frau erlag kurz darauf ihren Verletzungen. Das Mordopfer lebte mit seinen Kindern seit 2011 in Deutschland. Zwei Jahre zuvor hatte sie in Afghanistan den christlichen Glauben angenommen.

In Prien war sie in der evangelischen Kirchengemeinde engagiert. Mit dem Angeklagten, der sich seit 2013 in Deutschland aufhielt, stand sie in keinem engeren Kontakt. Allerdings habe sie ihn mehrfach aufgefordert, auch zum Christentum überzutreten, so die Aussage des Täters. Das habe ihn als Muslim schwer belastet und "seinen Kopf kaputt gemacht". Der Verurteilte verfügt nach eigenen Angaben weder über einen Schulabschluss noch über eine Ausbildung und ist Analphabet.

Glaubensabfall ist im Islam verboten. Wer als Muslim eine andere Religion annimmt, dem droht in einigen Ländern, die sich auf islamische Rechtstraditionen stützen, die Todesstrafe. Der älteste Sohn des Mordopfers sagte am Rande der Urteilsverkündung vor Journalisten, er hoffe, dass der Täter "die Strafe bekommt, die er verdient" und nicht nach Afghanistan zurückgeschickt werde. "Denn dort werden sie ihn dafür feiern, was er getan hat. Dort wird er so weitermachen."

Ende 2016 war der Asylantrag des Verurteilten abgelehnt worden. Im Anschluss wurde er mehrfach stationär psychiatrisch behandelt. Seine Abschiebung war für 2017 bereits terminiert. Nach seiner Festnahme noch am Tatort war er auch mehrere Monate zunächst in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, bevor er in ein Untersuchungsgefängnis verlegt wurde.

Aktenzeichen 5 Ks 402 Js 15311/17

(felt)
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