Antrag abgelehnt Abu Walaa bleibt in U-Haft

Celle · Der mutmaßliche Deutschland-Chef des IS steht mittlerweile seit sechs Monaten vor Gericht, jahrelang wurde ermittelt. Jetzt wollte der Verteidiger die Entlassung von Abu Walaa aus der U-Haft erreichen. Das Oberlandesgericht Celle hat anders entschieden.

Abu Walaa im Saal des Oberlandesgerichts Celle. (Archiv)

Abu Walaa im Saal des Oberlandesgerichts Celle. (Archiv)

Foto: dpa

Der mutmaßliche Deutschlandchef der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), Abu Walaa, muss in Untersuchungshaft bleiben. Es bestehe weiterhin Fluchtgefahr, entschied der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle. Damit lehnte der Senat einen entsprechenden Antrag der Verteidigung von Abu Walaa ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Abu Walaa, der bis zu seiner Festnahme in Tönisvorst lebte, und vier Mitangeklagte stehen seit Ende September wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS vor Gericht. Sie sollen junge Menschen insbesondere im Ruhrgebiet und im Raum Hildesheim islamistisch radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt haben.

Nach der bisherigen Beweisaufnahme und den Ermittlungsakten sei der Angeklagte weiter dringend tatverdächtig, teilte das Oberlandesgericht mit. Die Entscheidung wurde bereits am Dienstag gefasst. Zwei der Rekrutierten sollen später im Irak Selbstmordattentate mit zahlreichen Todesopfern verübt haben. Ein weiterer soll im Sicherheitsapparat des IS tätig gewesen sein.

Der Verteidiger hatte zur Begründung für seinen Antrag nach wochenlanger Befragung des Hauptbelastungszeugen gesagt, es gebe keinen dringenden Tatverdacht. Der Mann, auf den sich die Anklage maßgeblich stützt, sei unglaubwürdig. Es gebe zahlreiche Widersprüche zwischen den Aussagen des Zeugen vor Gericht und der Anklageschrift.

Der Hauptbelastungszeuge ist ein 23 Jahre alter Deutschtürke, der als Jugendlicher in islamistische Kreise geriet. Nach seiner Schilderung reiste er mit Hilfe von Abu Walaas Netzwerk nach Syrien aus. Später habe er sich vom IS abgewandt und mit den Sicherheitsbehörden kooperiert.

Mit seinen "fantastischen Geschichten" über Abu Walaa habe er sich in Deutschland ein mildes Urteil vor Gericht ermöglicht, hatte der Verteidiger schon früher gesagt.

Ein Ende des Prozesses ist derzeit nicht abzusehen, Termine sind bis Ende August angesetzt.

(csr)
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