Kopftuch-Debatte Muslimische Lehrerin bekommt Entschädigung

Berlin · Die muslimische Lehrerin sei wegen ihres Kopftuchs abgelehnt worden. Das Land Berlin muss ihr nun zwei Monatsgehälter zahlen.

 In Berlin dürfen Lehrerinnen kein Kopftuch tragen. (Archivbild)

In Berlin dürfen Lehrerinnen kein Kopftuch tragen. (Archivbild)

Foto: dpa

In einem Rechtsstreit vor dem Berliner Arbeitsgericht schlossen beide Parteien einen Vergleich, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Land Berlin habe sich zur Zahlung von zwei Monatsgehältern verpflichtet. In einem zweiten Fall soll es eine weitere mündliche Verhandlung geben.

Die Frau hatte sich auf eine Stelle an einer Berliner Schule beworben. Im Bewerbungsgespräch habe es Hinweise darauf gegeben, dass sie als Lehrerin an der Schule kein Kopftuch aus religiösen Gründen tragen dürfte. Das schreibt das Berliner Neutralitätsgesetz vor.

Bereits Anfang Februar hatte das Arbeitsgericht einer abgelehnten muslimischen Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8680 Euro zugesprochen, weil sie benachteiligt worden sei. Die Frau hatte geltend gemacht, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt und damit diskriminiert worden. Das Gericht hatte jedoch betont, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.

(dpa)
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