Urteil in Osnabrück Muslima darf nicht verschleiert ins Abendgymnasium
Osnabrück · Eine muslimische Frau darf keinen Gesichtsschleier im Unterricht eines Abendgymnasiums tragen. Das Verwaltungsgericht Osnabrück lehnte einen Antrag der Frau auf vorläufigen Rechtsschutz ab.
22.08.2016
, 15:45 Uhr
Zuvor hatte sie angekündigt, sie werde angesichts des großen Medieninteresses an ihrem Fall nicht zu einem Erörterungstermin im Gericht erscheinen. Die Verhandlung wurde daraufhin abgesagt, das Gericht entschied in Abwesenheit der Frau.
Die Schule hatte darauf bestanden, dass die Frau ohne einen sogenannten Nikab am Unterricht teilnimmt - dieser Schleier lässt nur einen schmalen Sehschlitz frei. Die Frau kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.