Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom "Das war nicht ich, ich stand neben mir"

Hamburg · Eine Mutter spritzte ihrem Sohn mit Kot und Speichel vermischte Substanzen. Das Kind wäre fast gestorben. Das Urteil des Hamburger Landgerichts fällt dennoch milde aus. Die Frau leidet wahrscheinlich am Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Ihr steht eine jahrelange Therapie bevor – mit wenig Chancen auf Heilung.

 Die Angeklagte während einer Prozesspause.

Die Angeklagte während einer Prozesspause.

Foto: dpa, chc nic bra

Eine Mutter spritzte ihrem Sohn mit Kot und Speichel vermischte Substanzen. Das Kind wäre fast gestorben. Das Urteil des Hamburger Landgerichts fällt dennoch milde aus. Die Frau leidet wahrscheinlich am Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Ihr steht eine jahrelange Therapie bevor — mit wenig Chancen auf Heilung.

Sein Leben hing zeitweise am seidenen Faden: Ein kleiner Junge liegt auf der Intensivstation, die Ärzte kämpfen um sein Leben. Was die Mediziner nicht ahnen: Die Mutter hat ihm zuvor mit Fäkalien, Speichel und Blumenwasser verseuchte Substanzen gespritzt. Sobald sich der Zustand des Dreijährigen verbessert, gibt sie ihm erneut eine giftige Spritze. Dafür muss die 30-Jährige nun für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Nach der Verkündung des Urteils durch das Hamburger Landgericht bricht die zierliche Frau mit den langen braunen Haaren in Tränen aus.

Sie habe ihre Fürsorge missbraucht und sich in mindestens sechs Fällen der Körperverletzung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Heiko Hammann. Die Mutter habe ihrem Sohn immer wieder Spritzen gesetzt. Dadurch litt der Dreijährige unter erheblichen Schmerzen, Fieberschüben und Atemnot. Als die Ärzte schließlich eine Knochenmarkstransplantation erwogen, habe sie zugestimmt, obwohl die Operation mit erheblichen Risiken für das Kind verbunden gewesen wäre. "Es kann nichts Schlimmeres geben", sagte Hammann mit Blick auf das Vorgehen der Mutter.

Das Gericht sah aber auch mildernde Umstände in der Biografie der Angeklagten: Es sei nicht auszuschließen, dass sie das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom habe. Mütter mit dieser Persönlichkeitsstörung machen ihr Kind krank, um Aufmerksamkeit und Zuwendung zu bekommen. Daran mangelte es der Frau nach Angaben des Richters.

Schon als Kind sei sie von den Eltern vernachlässigt worden, eine Tagesmutter missbrauchte sie. Seitdem leide sie unter einem Trauma. Zweimal habe sie versucht, sich das Leben zu nehmen. Halt gab ihr die Gründung einer Familie. Nach einem Zwillingspaar kam der kleine Junge zur Welt. "Sie liebte ihre Kinder über alles", sagte Hammann. Warum fügte sie ihrem Sohn trotzdem diese Schmerzen zu?

Menschen mit dem Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom wirken nach außen vollkommen normal, erläuterte der Hamburger Psychiater und Leiter der Asklepios-Klinik Nord-Ochsenzoll, Claas-Hinrich Lammers. Bei ihren Handlungen entlade sich ein aggressiver Trieb, während gleichzeitig ein Bedürfnis nach Zuwendung befriedigt werden solle. Kurz vor den Taten hatte die Angeklagte eine Affäre ihres Mannes entdeckt. Dadurch habe ihr Selbstwertgefühl erneut Schaden genommen, erklärte der Richter.

Die Aussichten, das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom zu heilen, hielt Lammers für eher schlecht. Diese Patienten seien nicht einsichtig. Er kenne Fälle von Müttern, die ihrem Kind über eine Magensonde immer wieder Salzlösungen einflößten oder es auf ein Heizkissen legten, bis es verbrannt war. Selbst angesichts von Videoaufzeichnungen hätten die Frauen ihre Taten geleugnet. "Da ist etwas anders im Gehirn", sagte der Professor.

Geleugnet hat die junge Mutter ihre Taten vor Gericht nicht. Im Gegenteil, sie legte ein umfassendes Geständnis ab und zeigte aufrichtige Reue, wie Hammann betonte. Sie habe auch gesagt: "Ich stand neben mir. Das war nicht ich." In vollem Umfang könne sie sich nicht mehr an die Taten erinnern. Wie im Nebel seien immer wieder Bilder von Spritzen, Speichel und von ihrem Zuhause aufgetaucht.

Verdrängung sei ein authentisches Verhalten von Menschen mit Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom, sagte der Richter. Schon als Ärzte sie im Krankenhaus mit ihrem Verhalten und Bildern von Flaschen mit der verseuchten Flüssigkeit konfrontierten, habe sie sich in Ausreden geflüchtet. Sie habe mit den Spritzen nur den Zustand des Kindes verschlechtern wollen, um die Knochenmarksspende zu beschleunigen. Dann bekannte sie sich zu den Taten.

Das Urteil der Strafkammer bezeichnete der Richter als milde. Eine Bewährungsstrafe mit einer Therapie wäre vielleicht eine größere Hilfe. Aber vordringliche Aufgabe des Gerichts sei es nicht, der Angeklagten zu helfen, sondern gerecht zu handeln. "Ich hoffe, dass Sie trotz der Strafe den Weg in der Therapie weiterverfolgen und ein Licht am Ende des Tunnels sehen", sagte er zu der Angeklagten.

(dpa)
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