Mordprozess in Freiburg Angeklagter Hussein K. laut Zahnanalyse älter als 21

Freiburg · Im Freiburger Mordprozess um den Flüchtling Hussein K. spielt das Alter eine zentrale Rolle. Ist er älter als 21, könnte er lebenslang ins Gefängnis kommen. Sein Eckzahn soll bei der Wahrheitsfindung helfen.

 Der Angeklagte Hussein K. vor dem Freiburger Landgericht (Archivbild vom 12. Oktober).

Der Angeklagte Hussein K. vor dem Freiburger Landgericht (Archivbild vom 12. Oktober).

Foto: dpa, pse htf bwe

Die Analyse eines gezogenen Eckzahnes des Angeklagten habe ergeben, dass er 25 Jahre alt sei, sagte die Wissenschaftlerin Ursula Wittwer-Backofen am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg. Folgt das Gericht dieser Einschätzung, würde für den vor der Jugendkammer Angeklagten Erwachsenenstrafrecht gelten. Ihm droht dann eine lebenslange Haft. Ein Urteil soll im nächsten Jahr gesprochen werden. Gehört werden noch weitere Sachverständige und Zeugen.

Hussein K. kam im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland und galt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling. Ihm werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Der Fall löste Debatten über die deutsche Flüchtlingspolitik aus.

Hussein K. hatte behauptet, zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen zu sein. Zum Prozessauftakt Anfang September gab er jedoch zu, gelogen zu haben und älter zu sein. Ein konkretes Alter nannte er nicht. Die Staatsanwaltschaft hält K. angesichts von zwei Altersgutachten für mindestens 22 Jahre alt.

Der Zahn war von einem Zahnarzt bei einem Routineeingriff gezogen worden. Die Polizei fand ihn nach der Festnahme des Flüchtlings in dessen Wohnung. Aufgrund von Jahresringen in der Zahnwurzel lasse sich das Alter errechnen, sagte die Gutachterin.

(lsa)
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