Im Besitz kinderpornografischer Schriften Mönch zu fünf Monaten Haft verurteilt

München/Ettal (RPO). Ein Benediktinerpater des Klosters Ettal in Bayern ist wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Der Strafbefehl des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen ist bereits rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft München II am Mittwoch mitteilte. Die Bewährungsauflagen für den Mönch umfassen ferner eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro.

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Foto: AP

Der Pater hatte sich vor knapp drei Monaten selbst angezeigt, weil er Kinderpornografie aus dem Internet heruntergeladen hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in diesem Fall auch im Kloster. Der Geistliche wurde der Abtei zufolge nach seiner Selbstanzeige sofort "von allen pädagogischen und seelsorgerischen Aufgaben entbunden".

Nach Angaben des unabhängigen Sonderermittlers der Abtei, Rechtsanwalt Thomas Pfister, war dem Mönch neben dem Herunterladen von Kinderpornos aus dem Internet auch vorgeworfen worden, Bilder von Klosterschülern mit nacktem Oberkörper auf Internetseiten für Homosexuelle veröffentlicht zu haben.

Die Fotos seien auf Wanderausflügen entstanden. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft betonte auf ddp-Anfrage aber, der Mann sei ausschließlich wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften verurteilt worden, nicht wegen deren Verbreitung.

Die Ermittlungen gegen weitere Klosterangehörige wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs oder der körperlichen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche dauern nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch an.

(DDP/nbe)
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