Missbrauch in Deutschland "Mit diesem Bericht ist das Thema nicht erledigt"

Berlin (RPO). "Es muss weitergehen, es darf nicht aufhören. Das Thema ist mit diesem Bericht nicht erledigt - es ist nur ein erster Schritt." Mit diesen Worten stellte die Missbrauchsbeauftragte Christine Bergmann ihren Abschlussbericht vor. In über 13.000 Anrufen und Briefen hatten zuvor Betroffene von sexuellen Übergriffen und körperlicher Gewalt berichtet.

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Foto: AP

Missbrauch. Die Opfer leiden bis heute. Sie werden nicht unterstützt, wenn sie Hilfe suchen, oder das Umfeld reagiert negativ, die gesetzlichen Rahmenbedingungen stellten sich als schwierig heraus oder die Gesellschaft ginge unsensibel mit dem Thema um - all diese Umstände beklagten Betroffene in den Gesprächen mit der Anlaufstelle für Missbrauchsopfer.

Die Bundesregierung hat zur Aufarbeitung eigens die Stelle eines Missbrauchsbeauftragten eingerichtet. Am Dienstag stellte Christine Bergmann ihren Abschlussbericht vor. Eine der Kernaussagen: Wir fangen gerade erst an. Bergmann forderte am Dienstag zahlreiche Änderungen, um die Situation für die Opfer zu verbessern. Dazu gehört ein Rechtsanspruch auf Fachberatung, Übernahme von Therapiekosten und materielle Entschädigungen für verjährte Fälle von sexuellem Missbrauch in Institutionen und Familien.

Von Essstörungen bis Depressionen

Über 4500 Anrufe und Briefe hatte die Anlaufstelle inhaltlich ausgewertet, um einen Eindruck davon zu geben, was den Opfern geschehen ist und welche Probleme sie im Anschluss hatten. Und es waren vor allem auch die Opfer, die sich dort meldeten. Häufig seien nach den Taten posttraumatische Belastungsstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Angst,- Panik- und Zwangsstörungen festgestellt worden, aber auch Essstörungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken.

Dabei wurde das Angebot laut Bericht zu Beginn vor allem mit Fällen des Missbrauchs in Institutionen konfrontiert. Erst später kamen vermehrt auch Fälle aus dem familiären Umfeld dazu. Am Ende betrug der Anteil 52 Prozent. 32 Prozent der Meldungen hatten mit Missbrauch in Einrichtungen zu tun, nur in sieben Prozent handelte es sich um fremde Täter.

Schaut man auf die Missbrauchsfälle in den Institutionen, so sticht hier das Thema heraus, das im vergangenen Jahr für viel Wirbel sorgte: der Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen. Nach dem Bericht Bergmanns kamen aus diesem Bereich 63 Prozent der Fälle. Innerhalb der kirchlichen Einrichtungen dokumentierte die Anlaufstelle in 45 Prozent Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen, 30 Prozent in nicht näher benannten kirchlichen Institutionen und 14 Prozent in evangelischen Einrichtungen. Aber auch von Missbrauch in Sportvereinen oder medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Psychotherapiepraxen berichteten die Opfer.

In Gesprächen mit den Betroffenen wurde zudem laut Bericht oftmals von den Opfern festgestellt, dass die Einrichtungen keine Konsequenzen aus den Vorfällen zogen, auch wenn sie davon wussten. Vielmehr sei der Schutz der Einrichtungen oder der Täter vor den Schutz des Opfers gestellt worden. Und so hätten sich die Betroffenen, die zum Tatzeitpunkt meist unter 14 Jahre waren, oft selbst um die Aufarbeitung kümmern müssen.

Therapeutisches Ambulanzmodell vorgeschlagen

Das will Bergmann nun ändern. Nach ihrem Vorschlag solle sich die materielle Entschädigung für verjährte Fällean den gerichtlichen Schmerzensgeldtabellen orientieren und eine unabhängige Clearingstelle die jeweilige Höhe festlegen, erklärte Bergmann bei der Vorstellung ihres Abschlussberichts am Dienstag in Berlin. Das von ihr vorgeschlagene "Hilfemodell Rehabilitation" für verjährte Fälle sieht vor, dass für Betroffene von Missbrauch in Institutionen die jeweils zuständige Einrichtung die anfallenden Kosten übernimmt; für die Fälle im familiären Umfeld soll der Bund aufkommen.

Zudem empfahl Bergmann die Einrichtung eines "Therapeutischen Ambulanzmodells". Es solle als zentrale Anlaufstelle für Betroffene wie Fachpersonal dienen und bei der zügigen Findung geeigneter Therapien helfen. Damit solle eine bessere, zeitnahe Versorgung der Betroffenen gewährleistet werden. "Derzeit gibt es gravierende Versorgungslücken, etwa im ländlichen Raum, aber auch für spezifische Gruppen wie Männer und Jungen, Behinderte und Migranten", sagte Bergmann.

Nachbesserungen forderte Bergmann auch im rechtlichen Bereich. So müsse zum einen ein gesetzlicher Anspruch auf Fachberatung für Betroffene festgeschrieben werden, zum anderen sei eine Reform des Opferentschädigungsgesetzes dringend notwendig, um das Geltendmachen von nicht verjährten Ansprüchen zu verbessern. Dazu gehöre eine Ausweitung des Zugangs, eine Angleichung unterschiedlicher Regelungen für Ost- und Westdeutschland, eine Einbeziehung der Opfer aus DDR-Heimen sowie vereinfachte und beschleunigte Verfahren.

Mit Blick auf die Verjährungsfristen begrüßte Bergmann den Vorschlag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), im Zivilrecht die Fristen von drei auf 30 Jahre auszudehnen. Jedoch solle die Frist nicht mit Ende der Tat, sondern erst ab dem 21. Lebensjahr beginnen. Nach Bergmann will bis Ende des Jahres auch der Runde Tisch Kindesmissbrauch seinen Abschlussbericht vorlegen, danach muss die Bundesregierung entscheiden, wie die Empfehlungen umgesetzt werden.

(das/KNA)
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