Missstände in Mastanlagen aufgedeckt Oberlandesgericht bestätigt Freispruch für Tierschützer

Naumburg · Drei Tierschützer waren in eine Schweinemastanlage eingedrungen und hatten schwere Missstände aufgedeckt. Der Besitzer hatte sie angezeigt. Schon zwei Mal waren die Aktivisten freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt.

 Das OLG in Naumburg (Archivbild).

Das OLG in Naumburg (Archivbild).

Foto: dpa, pen; cse dna

Jetzt hat das Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Magdeburg als unbegründet verworfen. Die Freisprüche sind damit bestätigt.

Die Tierschützer waren 2013 in eine Mastanlage mit rund 60.000 Schweinen eingedrungen. Der Eigentümer des Betriebes im Landkreis Börde hatte sie deshalb wegen Hausfriedensbruch angezeigt. Die Angeklagten hätten einen Skandal aufgedeckt, einen Notstand, der kaum zu überbieten sei, erklärte das Oberlandesgericht am Donnerstag.

Die Tierschützer waren bereits in erster und zweiter Instanz, 2016 vom Amtsgericht Haldensleben und 2017 vom Landgericht Magdeburg, vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision vor dem obersten Gericht des Landes eingelegt. Die Anklage hatte Geldstrafen zwischen 300 und 800 Euro für die drei Tierschützer gefordert.

(felt)
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