Anklage fordert Haft auf Bewährung Prozess um Massenkarambolage im Sandsturm

Rostock · Ein knappes halbes Jahr nimmt sich das Amtsgericht Rostock Zeit, die tödliche Massenkarambolage im Sandsturm auf der Autobahn 19 im April 2011 akribisch aufzuarbeiten. Schwierig bleibt eine endgültige Aufklärung dennoch.

Massenkarambolage nach Sandsturm
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Im Prozess um die Massenkarambolage im Sandsturm auf der Autobahn 19 hat die Staatsanwaltschaft neun Monate Haft auf Bewährung für eine 54-jährige Autofahrerin aus Brandenburg gefordert. Die Frau sei am 8. April 2011 südlich von Rostock mit viel zu hoher Geschwindigkeit in die Unfallstelle hineingefahren und habe dadurch den Tod eines Ehepaars verursacht, sagte die Staatsanwältin am Mittwoch im Amtsgericht Rostock. Nach ihrer Überzeugung war die riesige Sandwolke, die über der Autobahn lag, aus mindestens 650 Metern Entfernung vor der Unfallstelle zu sehen gewesen.

Der Verteidiger plädierte dagegen auf Freispruch. Die Sicht sei ebenso wie die Sandwolke selbst extrem variabel gewesen. Die Angeklagte hatte im Prozess ausgesagt, dass die Sicht urplötzlich schlecht geworden sei. An dem Unfall waren in beiden Fahrtrichtungen mehr als 80 Fahrzeuge beteiligt, acht Menschen kamen ums Leben. Die Angeklagte war mit fünf Freundinnen in einem Transporter zu einem Wochenausflug nach Warnemünde unterwegs, als der Unfall geschah. Das Urteil soll am kommenden Mittwoch gesprochen werden.

Die Staatsanwältin bezog sich in ihrem Plädoyer auf die Angaben der Dekra-Gutachter. Danach war die Angeklagte mit einem Tempo von 78 bis 94 Kilometer pro Stunde auf den vor ihr fahrenden Wagen des Ehepaars geprallt, der mit Tempo 25 bis 30 unterwegs war. Dieser sei dann gegen die Leitplanke geschleudert und dann noch von zwei weiteren Autos gerammt worden. Die Autofahrerin selbst erlitt schwerste Verletzungen, als sie aus ihrem Auto ausstieg und dann von einem Lastwagen erfasst wurde.

(dpa)
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