Urteil Lebenslange Haft für Mörder der neunjährigen Corinna

Leipzig (RPO). Der Mörder der neunjährigen Corinna aus dem sächsischen Eilenburg ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Leipziger Landgericht stellte am Mittwoch zugleich eine besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung des 39-Jährigen bereits nach 15 Jahren ausschließt. Er hatte Corinna im Juli 2009 sexuell missbraucht und getötet.

 Der 39-jährige Peter S. hat den Mord an der neunjährigen Corinna gestanden und ist zu einer lebenshaften Haftstrafe verurteilt worden.

Der 39-jährige Peter S. hat den Mord an der neunjährigen Corinna gestanden und ist zu einer lebenshaften Haftstrafe verurteilt worden.

Foto: DDP

Das Gericht sprach Lutz Peter Sch. des Mordes, des sexuellen Missbrauchs, der sexuellen Nötigung und der versuchter Vergewaltigung für schuldig. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zudem muss Lutz Peter Sch. 50.000 Euro Schmerzensgeld an die Familie des Mädchens zahlen.

Laut Urteil hatte der arbeitslose und alkoholkranke Sch. das Mädchen am 28. Juli 2009 unter einem Vorwand in einen ausrangierten Bauwagen auf seinem Gartengrundstück in Eilenburg gelockt und sie dort missbraucht. Weil sie sich wehrte und schrie, hielt er ihr den Mund zu und würgte sie, bis sie kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Danach versucht er, sie zu vergewaltigen.

Corinnas Leiche wurde einen Tag nach ihrem Verschwinden in einem Müllsack in einem Wassergraben gefunden. Der Angeklagte, der wegen Brandstiftung und Verkehrsdelikten vorbestraft ist, wurde wenige Tage nach der Tat aufgrund mehrerer Zeugenhinweise gefasst.

"Erhebliches Maß an Gewalt"

Der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf sprach in der Urteilsbegründung von einer besonders grausamen Tat und einem kaltblütigen Verhalten. Der Angeklagte habe ein "erhebliches Maß an Gewalt" an den Tag gelegt. Zudem habe er das Vertrauen des Mädchens "auf massivste Weise missbraucht". Nach Auffassung des Gerichts rechtfertigt dies die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung waren nach Angaben des Vorsitzenden Richters sowohl aus psychiatrischer als auch aus rechtlicher Sicht nicht erfüllt, auch weil der Angeklagte nicht einschlägig vorbestraft ist.

Die Anwältin Ina Alexandra Tust, die Corinnas Mutter in der Nebenklage vertrat, zeigte sich zufrieden, dass die mögliche Höchststrafe verhängt wurde. Der Anwalt des Angeklagten, Stefan Costabel, kündigte Revision gegen des Urteil an, mit der er sich vor allem gegen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wendet. Der Verteidiger hatte dies in seinem Plädoyer abgelehnt, aber ebenfalls lebenslange Haft beantragt.

(afp/sdr/nbe)
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