Von Kollegen getötet und eingeäschert Lange Haftstrafen für Mord an Bestatter

Nürnberg (RPO). Wegen Mordes an einem Kollegen müssen zwei Bestatter lebenslang beziehungsweise 13 Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah es am Montag als erwiesen an, dass Michael S. aus Erlangen und Friedrich P. aus Schlüsselfeld einen ehemaligen Kollegen ermordet und anschließend unter falschem Namen eingeäschert hatten.

P. hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und S. als Drahtzieher schwer belastet. Ohne das Geständnis hätte der Tod des 43-jährigen Reinhold W. nie aufgeklärt werden können, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Während P. das Urteil äußerlich regungslos zur Kenntnis nahm, schüttelte S. immer wieder den Kopf und machte sich eifrig Notizen. Er hatte argumentiert, der angeblich Verstorbene lebe noch und sei wegen Steuerhinterziehung und Kindesmissbrauch auf der Flucht in den USA. Folglich forderte die Verteidigung Freispruch und will sich mit dem Urteil nicht zufrieden geben. "Wir werden jedes Rechtsmittel ausschöpfen, das uns zur Verfügung steht", sagte seine Anwältin nach dem Urteil.

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der 43-Jährige - wie von P. geschildert - nach einem Streit um Geld ermordet, seine Leiche anschließend unter falschem Namen verbrannt und die Asche in die Regnitz gestreut wurde. Der geständige Angeklagte habe keinen Grund, sich selbst zu Unrecht derart schwer zu belasten, betonte das Gericht.

Ein "fast perfekter Mord"

Der Richter sagte, es handele sich um "einen fast perfekten Mord". Das Geständnis von P. sei glaubwürdig und durch die Beweisaufnahme "in wesentlichen Punkten" bestätigt worden. Dieser Angeklagte sei von S. wirtschaftlich und auch psychologisch abhängig gewesen, deshalb sei er für ihn sogar zum Mörder geworden.

Laut dem Geständnis habe P. bei einer Besprechung in Erlangen von S. ein Zeichen bekommen. Dann habe er ein aus einem Sarglager herbeigeholtes Kantholz in beide Hände genommen und mit voller Wucht zugeschlagen. Das Opfer habe kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben, sagte P. aus. Das Kantholz habe er später in einen Kanal geworfen.

Bei der Beseitigung der Leiche nutzte das Duo nach Überzeugung des Gerichts einen normalen Sterbefall. "Das passt, da machen wir eine Verbrennung mit doppelten Papieren", soll S. nach Angaben des Richters gesagt haben. So habe man das Opfer in Fürstenzell unter falschem Namen verbrannt, den anderen Verstorbenen aber in Aalen. Damit durch die Meldung an das Friedhofsamt die Sache nicht aufflog, habe S. in dem baden-württembergischen Krematorium angegeben, die sterblichen Überreste würden auf Hawaii beigesetzt.

Gefälschtes Schreiben an Friedhofsverwaltung

Dabei benutzte der mehrfach wegen Betrugs vorbestrafte S. ein gefälschtes Schreiben an die dortige Friedhofsverwaltung. Der Richter bezeichnete den Angeklagten als "Menschenverführer" und "durchtriebenen Unternehmer". Er habe dem Opfer in Aussicht gestellt, als Gegenleistung für die Mithilfe bei einem Geldwäschedeal 100 Millionen Dollar sowie einen neuen Mercedes zu bekommen. Darauf habe der ehemalige Bestatter, der 2005 sein Unternehmen an die Ehefrau von S. verkauft hatte, offenbar kurz vor seinem Tod bestanden.

Zudem soll der 43-Jährige mehr Geld für das Bestattungsinstitut gefordert und gedroht haben, den Verkauf rückgängig zu machen. "Nur weil Reinhold W. nicht mehr bereit war, das Spiel mitzumachen, sprach er ihm das Lebensrecht ab", sagte der Richter zum Motiv von S.

Etwas zwiespältig reagierten die Angehörigen des Opfers, die als Nebenkläger auftraten, auf das Urteil. Zwar seien sie froh, dass beide Angeklagten des Mordes schuldig gesprochen wurden, sagte ihr Anwalt. Andererseits hätten sie aus emotionaler Sicht aber auch für P. eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Insgesamt glaubte der Anwalt aber, dass die Zufriedenheit mit dem Urteil überwiegt.

(DDP/awei)
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