Unternehmer klagte über Lärm Landgericht München weist Klage gegen Kuhglocken ab

München · Münchner Richter haben die Klage eines Unternehmers abgewiesen, der sich am Gebimmel von Kuhglocken auf der Weide vor seinem Haus stört. Der Mann hatte sowohl die Pächterin der Weide als auch die Marktgemeinde, der die Wiese gehört, vor dem Landgericht München II auf Unterlassung verklagt.

 Kuh mit Glocke in Bayern. (Archivbild)

Kuh mit Glocke in Bayern. (Archivbild)

Foto: dpa

Seine Ehefrau und er litten wegen des Lärms der Kuhglocken in Holzkirchen im Landkreis Miesbach unter Schlaflosigkeit und Depressionen, erklärte er. Hinzu kämen der Wertverlust seiner Immobilie sowie Gestank und Gesundheitsgefahr durch Weidestechfliegen.

Die Klage scheiterte am Donnerstag vor allem daran, dass der Unternehmer und die Landwirtin im September 2015 bereits einen Vergleich vor dem Amtsgericht Miesbach geschlossen hatten. Dieser sieht vor, dass die Kühe auf einer Hälfte der Weide, die weiter von seinem Haus entfernt ist, mit Glocken grasen dürfen.

Deshalb habe der Nachbar nun kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, entschied das Landgericht München II. Die Landwirtin zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. "Anscheinend gibt es doch noch Richter, die das Hirn einschalten", sagte sie.

Der Kuhglocken-Streit ist damit aber noch nicht vom Tisch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 12 O 1303/17). Der Anwalt des Klägers kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Inzwischen hat die Ehefrau des Klägers eine eigene Klage in gleicher Sache eingereicht. Sie ist nicht mit einem Vergleich vorbelastet. Ein Termin für das zweite Verfahren steht laut Gericht noch nicht fest. Prozesse um den Lärm von Kuh- und Kirchenglocken sorgen in Bayern immer wieder für großes Aufsehen.

(ems)
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