Kampf gegen das Kuttenverbot Hells Angels und Bandidos kämpfen gemeinsam vor Gericht

Karlsruhe · Das neue Vereinsgesetz verbietet Rockern wie den Bandidos oder den Hells Angels das Tragen ihrer Kutten. Dagegen sind regionale Vertreter der Rockergruppen vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gezogen. Dort legten sie Beschwerde ein.

 Gemeinsamer Auftritt in Karlsruhe: "Hupe" (links), Vorstand der Bandidos Gelsenkirchen, und Lutz Schelhorn, Präsident der Hells Angels Stuttgart.

Gemeinsamer Auftritt in Karlsruhe: "Hupe" (links), Vorstand der Bandidos Gelsenkirchen, und Lutz Schelhorn, Präsident der Hells Angels Stuttgart.

Foto: dpa, mut gfh

So dürfen die Hells Angels nicht mehr mit dem geflügelten Totenkopf auf der Jacke herumlaufen, und den Bandidos ist es untersagt, die Abbildung eines Sombrero tragenden und bewaffneten Mexikaners auf ihren Lederwesten zu zeigen.

Das Symbolverbot treffe flächendeckend alle regionalen Untervereine (Chapter) der Hells Angels und Bandidos - obwohl die meisten sich nichts hätten zuschulden kommen lassen, sagte Reinhard Peters, der die Bandidos MC Gelsenkirchen vertritt.

 Das Bundesverfassungsgericht spiegelt sich in der Brille eines Rockers.

Das Bundesverfassungsgericht spiegelt sich in der Brille eines Rockers.

Foto: dpa, mut gfh

"Das Ganze ist ein Unding", sagte Lutz Schelhorn von den Hells Angels MC Stuttgart. "Wir trugen das Zeichen 37 Jahre und mussten jetzt alle Klamotten austauschen und unsere Clubräume umdekorieren." Streng genommen müssten sogar Tattoos in der Öffentlichkeit abgeklebt werden, ergänzte Sönke Gerhold, Rechtsbeistand der Stuttgarter Hells Angels.

Die Beschwerde der Rocker, die am Montag bei klirrender Kälte ohne Motorrad und statt Kutten mit Daunenanorak aufliefen, richtet sich gegen das 2017 verschärfte Vereinsgesetz. Dieses stellt klar, dass Symbole eines verbotenen regionalen Rockervereins nicht einfach von einem anderen, nicht verbotenen Verein weitergenutzt werden können. Die Rocker sehen darin "Sippenhaft, Diskriminierung und Willkür", da damit auch unbescholtene Mitglieder unbescholtener Vereine kriminalisiert und stigmatisiert würden.

(csr/dpa)
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