Gerichtsurteil Hindernislauf trotz Krankschreibung - Polizist entlassen

Cottbus · Er war wegen einer Fußverletzung krankgeschrieben und hat dennoch einen 16 Kilometer langen Hindernislauf mitgemacht - jetzt ist der Polizist entlassen worden.

 An einem ähnlichen Hindernislauf mit Schlammgräben hatte der Polizist teilgenommen.

An einem ähnlichen Hindernislauf mit Schlammgräben hatte der Polizist teilgenommen.

Foto: dpa, pt

Der Mann bewältigte den Hindernislauf samt Tunnel, Stolperfallen und Schlammgraben. Er landete demnach auf Platz 127 von rund 650 Teilnehmern. Als erschwerend wertete das Gericht, dass der Polizist anschließend seine Leistung unter Nennung seines Berufes in einem sozialen Netzwerk präsentierte. Die Schwere der Verfehlung rechtfertigt aus Sicht des Gerichts die sofortige Entlassung.

Der Polizist klagte gegen die sofortige Entlassung - bekam aber kein Recht. Das Verwaltungsgericht Cottbus teile die Einschätzung des Landes Brandenburg als Dienstherr, dass das Verhalten Zweifel an der charakterlichen Eignung des Beamten aufkommen lasse. Es liege ein Missbrauch der Krankschreibung vor, hieß es. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

(dpa/veke)
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