Mehrjährige Haftstrafen Gefängnisstrafen für drei Hamburger IS-Anhänger

Hamburg · Drei Syrer sind in Hamburg wegen der Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die drei Männer waren 2015 nach Hamburg eingereist und sollten sich für Anschläge bereithalten.

 Einer der Syrer muss für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Die anderen beiden Verurteilten jeweils für drei Jahre und sechs Monate.

Einer der Syrer muss für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Die anderen beiden Verurteilten jeweils für drei Jahre und sechs Monate.

Foto: dpa, bom kno

Gegen den mit 27 Jahren ältesten Beschuldigten verhängte der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichtes am Montag eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren. Die beiden anderen zum Tatzeitpunkt minderjährigen Angeklagten wurden jeweils zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Männer im November 2015 auf Veranlassung des IS von Syrien nach Deutschland gereist waren, um sich für Anschläge bereitzuhalten. Sie seien "Schläfer" gewesen und hätten in Deutschland auf Anweisungen des IS warten sollen, sagte der Vorsitzende Richter.

Die Männer hatten nach Überzeugung des Gerichts von der Terrororganisation gefälschte Pässe, Bargeld und Mobiltelefone erhalten. Ihre Beauftragung, Ausstattung und Schleusung weise zahlreiche Parallelen zu den Paris-Attentätern auf, erklärte der Vorsitzende.

130 Menschen bei Paris-Anschlagsserie getötet

Im November 2015 waren bei einer Anschlagsserie in der französischen Hauptstadt 130 Menschen getötet worden. Für ihren Weg von der Türkei nach Griechenland benutzten die drei in Hamburg Verurteilten laut Gericht denselben Schleuser wie die Paris-Attentäter.

Nur der 27-Jährige hatte kurz vor Ende des Prozesses seine Mitgliedschaft in der Terrormiliz gestanden, die anderen beiden Angeklagten schwiegen. Das Geständnis sei teilweise taktischer Natur gewesen, sagte der Richter. Die Angeklagten können innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.

(se)
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