Steuerhinterziehung Haftbefehl gegen Marcus Prinz von Anhalt außer Vollzug

Augsburg/München · Der wegen Steuerhinterziehung angeklagte Marcus Prinz von Anhalt darf wenige Wochen vor seiner neuen Verhandlung das Gefängnis verlassen. Der Haftbefehl gegen den 49-Jährigen wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

 Marcus Prinz von Anhalt muss sich wegen Steuerhinterziehung verantworten

Marcus Prinz von Anhalt muss sich wegen Steuerhinterziehung verantworten

Foto: dpa, kjh kat uvo sja

Eine Sprecherin des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) bestätigte am Mittwoch entsprechende Informationen der "Bild"-Zeitung. Das Gericht will ab 17. Mai wieder gegen den Bordellbesitzer verhandeln, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Urteil aus Augsburg aufgehoben hat. Die Augsburger Strafkammer hatte erst Anfang April einen neuen Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen. Eine Beschwerde dagegen war nun beim OLG erfolgreich.

Prinz von Anhalt war zu vier Jahren Gefängnis wegen Hinterziehung von mehr als 800.000 Euro verurteilt worden, weil er unzulässig seine Luxusautos von der Steuer abgesetzt haben soll. Der BGH monierte die Strafhöhe und verwies den Fall nach Augsburg zurück. Geboren wurde Prinz von Anhalt unter dem Namen Marcus Eberhardt, seinen adelig klingenden Namen hatte er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft.

(crwo/dpa)
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