Bundesverwaltungsgericht Bundestag muss Guttenberg-Unterlagen herausgeben

Leipzig · Ein Sieg für die Informationsfreiheit: Der Bundestag muss bislang unter Verschluss gehaltene Ausarbeitungen seines Wissenschaftlichen Dienstes zur möglichen Existenz von Außeridischen und UFOs veröffentlichen. Dies gilt auch für Unterlagen, die Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) für seine Doktorarbeit nutzte.

Guttenberg: Bundestag muss Unterlagen herausgeben
Foto: dapd

Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag in Leipzig verkündeten Urteil. Das Gericht stärkte damit die Informationsfreiheit von Medien und Bürgern gegenüber dem Staat. (Az. 7 C 2.14 und 7 C 1.14)

Im ersten Fall hatte der Kläger unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetzes verlangt, ihm Einsicht in die Studie mit dem Titel "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen" zu geben. Diese Arbeit war auf Anforderung einer Bundestagsabgeordneten vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags erstellt worden.

Der Kläger des zweiten Verfahrens wollte Ablichtungen von acht Dokumenten der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Bundestags erhalten. Diese Dokumente waren in den Jahren 2003 bis 2005 auf Anforderung von Karl-Theodor zu Guttenberg erstellt und von diesem für seine Dissertation verwendet worden. Guttenberg war unter anderem deshalb vorgeworfen worden, seine Doktorarbeit zu großen Teilen abgeschrieben zu haben. Nach der Aberkennung seines Doktortitels trat er 2011 von seinem Ministeramt zurück.

Die Bundestagsverwaltung muss laut Urteil nun beiden Klägern Einblick in die Papiere gewähren oder Kopien davon aushändigen. Nach Ansicht der Richter ist der Bundestag, "soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde". Dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht für die Arbeit von Abgeordneten gilt, ändere nichts daran.

(AFP)
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