Prenzlauer Berg Gericht soll Streit um Teilzeit-Spielstraße schlichten

Berlin · Soll eine ganze Straße temporär nur Kindern vorbehalten bleiben? Das Verwaltungsgericht Berlin entscheidet über die Zukunft einer sogenannten Teilzeit-Spielstraße im bei Familien beliebten Stadtteil Prenzlauer Berg.

 Ein "Spielstrasse"-Hinweisschild und ein Geschwindigkeitsschild hängen an der temporären Spielstraße in der Gudvanger Straße in Prenzlauer Berg.

Ein "Spielstrasse"-Hinweisschild und ein Geschwindigkeitsschild hängen an der temporären Spielstraße in der Gudvanger Straße in Prenzlauer Berg.

Foto: dpa, pdz ent

Hintergrund ist der Eilantrag einer Anwohnerin, die sich damit gegen das einmal in der Woche tagsüber erlaubte Umhertollen von Kindern wehrt. Seit Ende Mai wird die Straße dienstags zwischen 10 und 18 Uhr allein von Kindern genutzt. Autos dürfen dann weder durchfahren noch parken.

"In dem Gebiet haben wir eine Unterversorgung an Spielfläche", sagte Bezirksstadtrat Torsten Kühne (CDU). Die Teilzeit-Spielstraße ist nach seinen Worten ein Pilotprojekt und die einzige in der Hauptstadt. Ähnliche Modelle gibt es demnach etwa in Bremen und Frankfurt am Main.

Der Termin für einen Beschluss steht dem Gericht zufolge noch nicht fest. Die Richter sollen aber in den nächsten Tagen entscheiden. Die Antragstellerin selbst wollte sich nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht zu Presseanfragen äußern. Sie stelle die rechtliche Grundlage für die Teilzeit-Spielstraße infrage.

Konkret muss sich das Gericht mit Paragraf 29 der Straßenverkehrsordnung befassen. Der nämlich regelt die übermäßige Nutzung von Straßen. So brauchen etwa Veranstaltungen, bei denen die Belastung stärker als normalerweise ist, eine Erlaubnis. Die Teilzeit-Spielstraße ist nach Angaben des Bezirksstadtrats als Veranstaltung angemeldet - wie ein Straßenfest oder ein Wochenmarkt. "Damit wähnten wir uns auf der sicheren rechtlichen Seite."

(dpa)
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