Bewegung verlangt Gottesdienst-Hinweise Schilderstreit um "Spaghettimonster" endet vor Gericht
Frankfurt (Oder) · Die Lage im brandenburgischen Templin ist verfahren: Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" beharrt darauf, Schilder für ihren Gottesdienst aufstellen zu dürfen, die Landesbehörde sperrt sich. Nun hat das Gericht das letzte Wort.
Die Anhänger der Bewegung konnten sich am Mittwoch in einem Zivilverfahren am Landgericht Frankfurt (Oder) nicht gütlich mit dem Brandenburger Landesbetrieb Straßenwesen einigen. Es geht um die Aufstellung von Hinweisschildern an den vier Ortseingängen von Templin, auf denen neben der Abbildung des angeblichen göttlichen Wesens die "Nudelmesse" des Vereins für jeden Freitag um 10 Uhr angekündigt wird.
Der Verein beharrte darauf, dass er im Beisein des Templiner Bürgermeisters Detlef Tabbert mit Vertretern der Behörde am 9. Dezember 2014 eine entsprechende zivilrechtliche mündliche Vereinbarung geschlossen hatte. Das bestreitet der Landesbetrieb Straßenwesen, wie Vertreter der Behörde am Mittwoch vor Gericht bekräftigten.
Die Richterin in dem Zivilprozess hat für den 13. April einen Verkündungstermin angesetzt. Der Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" kündigte bereits an, bei einem Scheitern ihrer Klage die nächste Instanz zu bemühen. Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" ist im Jahr 2005 in den USA als Parodie entstanden, um eine Schulbehörde zu verspotten.