Amtsgericht Gießen Ärztin wegen Werbung für Abtreibung verurteilt

Gießen · Eine Gießener Ärztin wurde vom dortigen Amtsgericht wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht verhängte am Freitag eine Strafe von 40 Tagessätzen zu 150 Euro.

 Die Ärztin Kristina Hänel (r.) unterhält sich im Amtsgericht in Gießen mit ihrer Anwältin Monika Frommel.

Die Ärztin Kristina Hänel (r.) unterhält sich im Amtsgericht in Gießen mit ihrer Anwältin Monika Frommel.

Foto: dpa, brx fdt

Damit entsprach es den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Ärztin Kristina Hänel kündigte an, sie werde in die Berufung gehen und notfalls auch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Die Anklage stützt sich auf den Paragraph 219a des Strafgesetzbuches. Er verbietet das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus einem finanziellen Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht.

Die Staatsanwaltschaft Gießen bemängelte konkret den Internetauftritt aus dem Jahr 2015. Auf ihrer Homepage informiert die Ärztin unter anderem darüber, dass sie in ihrer Praxis auch Schwangerschaftsabbrüche durchführt.

Über einen Link auf ihrer Website ließ sie Frauen Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch zukommen. In einer pdf-Datei erhielten Interessierte vor allem gesetzliche und medizinische Informationen. Inzwischen bietet die Ärztin nur noch an, dass weitere Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch per E-Mail zugesendet werden.

In den vergangenen Jahren war Hänel schon zwei Mal von Abtreibungsgegnern der Organisation "Nie wieder" angezeigt worden. In beiden Fällen wurden die Verfahren eingestellt.

Hänel hat eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag gestartet. Darin fordert sie ein "Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch". Die Petition hat inzwischen mehr als 115.000 Unterschriften.

Der Fall hatte in den vergangenen Wochen eine Debatte über das Abtreibungsrecht und insbesondere den Paragraphen 219a ausgelöst. Gegner des Paragrafen argumentieren, er behindere das Anrecht von Frauen, sich sachlich über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren.

Die SPD forderte am Freitag, den Paragrafen 219a komplett zu streichen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl kündigte eine entsprechende Initiative an. Auch Politiker von Grünen und Linken erhoben im Vorfeld entsprechende Forderungen.

CDU-Politiker erklärten dagegen, das Werbeverbot solle Geschäftsmodelle mit Abtreibungen verhindern. "Insofern halte ich es grundsätzlich für richtig", so der frauenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Weinberg. Die gesundheitspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) befürchtet bei einer Abschaffung des Werbeverbots eine Verharmlosung von Abtreibungen. Zugleich meinte sie: "Man kann aber sicherlich darüber streiten, ob schon die sachliche Information auf der Homepage eines Arztes den Tatbestand erfüllt".

(csr)
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