Gewalt und Volksverhetzung Pro Tag gibt es vier antisemitische Straftaten in Deutschland

Berlin · Im Jahr 2017 ist die Zahl antisemitischer Straftaten unverändert hoch geblieben. Einem Medienbericht zufolge hat die Polizei durchschnittlich vier solche Straftaten pro Tag registriert.

 Demonstranten verbrennen im Dezember 2017 eine Fahne mit Davidstern in Berlin.

Demonstranten verbrennen im Dezember 2017 eine Fahne mit Davidstern in Berlin.

Foto: dpa, wst hpl

Das berichtete der "Tagesspiegel" am Sonntag in seiner Onlineausgabe. Das sei ungefähr soviel wie 2016. In den meisten Fällen waren dem Blatt zufolge die Täter rechtsextrem oder zumindest rechts motiviert. Das Blatt beruft sich auf eine Antwort der Bundesregierung auf schriftliche Fragen von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke).

Demnach stellte die Polizei 2017 insgesamt 1453 antisemitische Delikte fest, darunter 32 Gewalttaten sowie 160 Sachbeschädigungen und 898 Fälle von Volksverhetzung. Die Zahlen werden laut "Tagesspiegel" vermutlich noch steigen, da nicht alle Angaben der Länder bereits endgültig sind und es Nachmeldungen geben dürfte.

Bei 1377 Delikten geht die Polizei von rechts motivierten Tätern aus. 33 Straftaten werden ausländischen Judenfeinden - ohne Islamisten - zugeschrieben, weitere 25 Delikte "religiös motivierten" Antisemiten, also meist muslimischen Fanatikern ausländischer sowie deutscher Herkunft. Bei 17 Taten war es der Polizei trotz erkennbarem Judenhass nicht möglich, ein politisches Milieu zu ermitteln. Nur ein Delikt, eine Volksverhetzung, war nach Erkenntnissen der Polizei links motiviert.

Da viele Betroffene sich scheuten, judenfeindliche Straftaten anzuzeigen, "dürfte die Dunkelziffer beträchtlich höher sein", sagte Pau. Ein umfassendes und langfristiges gesellschaftliches Vorgehen gegen jedweden Antisemitismus sei daher unerlässlich. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth, erklärte dazu: "Die Erfassung antisemitischer Straftaten durch unsere Sicherheitsbehörden muss verbessert werden. Der Bundestag hat deshalb im Januar 2018 verlangt, antisemitische Straftaten im Verfassungsschutzbericht gesondert auszuweisen." Auch er geht davon aus, dass es "vermutlich eine hohe Dunkelziffer" gebe. Wenngleich der Schwerpunkt antisemitischer Straftaten unverändert im rechtsradikalen Bereich liege, müsse auch der Antisemitismus unter Zuwanderern genau im Blick behalten werden, sagte Harbarth. "Wer in Deutschland Schutz vor Verfolgung sucht, darf dies nicht zur Verfolgung Andersgläubiger missbrauchen."

(felt)
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