Mehrjährige Haftrstrafen Gericht urteilt nach Handgranatenwurf auf Flüchtlingsheim

Konstanz · Nach dem Handgranatenwurf auf eine Asylunterkunft in Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) müssen die sechs Angeklagten zum Teil mehrere Jahre in Haft.

Gerichtsurteil nach Handgranatenwurf auf Flüchtlingsheim
Foto: dpa, pse kde mow gfh

Das Landgericht Konstanz verurteilte zwei der Männer am Freitag wegen versuchten Mordes zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren beziehungsweise drei Jahren und sechs Monaten. Die beiden sollen die Granate im Januar auf das Gelände der Einrichtung geworfen haben.

Ein weiterer Beschuldigter muss wegen der Anstiftung dazu ebenfalls für drei Jahre und sechs Monat in Haft. Die Handgranate war am Wachcontainer der Unterkunft aufgeschlagen, aber nicht explodiert. Verletzt wurde niemand.

Zwei Männer erhielten wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz Bewährungsstrafen von einem Jahr und drei beziehungsweise sechs Monaten. Nach Ansicht der Kammer hatte einer von ihnen die Granate beschafft, der andere war als Fahrer beteiligt. Der sechste Beschuldigte wurde in Bezug auf den Handgranaten-Fall freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihn zwar als eigentlichen Drahtzieher gesehen, das konnte ihm nach Meinung des Gerichts aber nicht nachgewiesen werden. Da der Mann im Zusammenhang mit dem Fall einem Bekannten mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, verurteilten ihn die Richter aber wegen gefährlicher Körperverletzung zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verurteilten können in Berufung gehen.

Beim Motiv geht die Kammer von einem Zwist unter Sicherheitsfirmen aus. Zwei der Angeklagten hatten demnach ein Überwachungsunternehmen in Villingen-Schwenningen. Diese Firma habe ein Mitarbeiter überraschend verlassen und dabei einen lukrativen Auftrag mit zur Konkurrenz genommen.

Mit der Aktion hätten die Männer dem früheren Kollegen eine Abreibung verpassen und zugleich den Auftrag zurückgewinnen wollen. Ob die Handgranate scharf war, ließ sich vor Gericht nicht mehr eindeutig klären, da die Waffe von Einsatzkräften kontrolliert gesprengt worden war. Allerdings sei davon auszugehen, dass die meisten Angeklagten dachten, die Granate sei funktionsfähig, sagte der Vorsitzende Richter.

Der Staatsanwalt hatte zuvor eine Tötungsabsicht der Angeklagten angenommen und Bewährungs- und Haftstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und vier Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidiger hatten dagegen teilweise für einen Freispruch ihrer Mandanten plädiert.

Der Prozess hatte im September unter hohen Sicherheitsvorkehrungen begonnen. Insgesamt waren vier Verhandlungstage angesetzt, es wurden mehr als 30 Zeugen gehört.

(bur/dpa)
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