Gerichtsurteil Kuwaitische Airline muss keine Israelis befördern

Frankfurt/Main · Die Fluggesellschaft Kuwait Airways darf sich in Deutschland weigern, einen israelischen Staatsbürger zu befördern. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Der Anwalt des Klägers ist schockiert.

 Ein Flugzeug von Kuwait Airways auf dem Flughafen in Frankfurt am Main (Archiv).

Ein Flugzeug von Kuwait Airways auf dem Flughafen in Frankfurt am Main (Archiv).

Foto: Boris Roessler/dpa

Der israelische Staatsbürger hatte bei Kuwait Airways ein Ticket für einen Flug von Frankfurt nach Bangkok gebucht. Aber das Unternehmen stornierte die Buchung, nachdem sie erfahren hatte, dass der Kunde Israeli ist. Die Fluggesellschaft berief sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1964, das Vereinbarungen mit israelischen Staatsbürgern verbietet. Der Ölstaat in der Golfregion erkennt Israel nicht an. Das Angebot einer Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft bei voller Kostenübernahme lehnte der Mann ab und wandte sich wegen Diskriminierung an das Landgericht in Frankfurt am Main.

Die Richter wiesen die Klage am Donnerstag ab. Es sei der Fluggesellschaft nicht zumutbar, "einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln ihres eigenen Staates begehe und sie deswegen damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden", schrieben sie in ihrer Begründung. Das deutsche Gericht habe dabei nicht darüber zu entscheiden, ob das kuwaitische Gesetz sinnvoll sei und nach den Bestimmungen der deutschen und europäischen Rechtsordnung Bestand haben könne.

Der Anwalt des israelischen Klägers zeigte sich in einer ersten Stellungnahme "tief schockiert" über die Entscheidung und kündigte Berufung an. "Das ist ein beschämendes Urteil für die Demokratie und für Deutschland", sagte Nathan Gelbart, der Rechtsanwalt des Klägers. "Dieses Urteil kann nicht bestehen bleiben." In der Vergangenheit war bei ähnlichen Klagen gegen Kuwait Airways in den USA und in der Schweiz gegen die Fluggesellschaft entschieden worden.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland reagierte mit Unverständnis auf das Urteil. "Es ist unerträglich, dass ein ausländisches Unternehmen, das auf Grundlage von zutiefst antisemitischen nationalen Gesetzen agiert, in Deutschland tätig sein darf." Der zentralrat der Juden forderte die Bundesregierung auf, "sämtliche rechtliche Möglichkeiten zu prüfen, um solche Fälle der Diskriminierung in Deutschland für die Zukunft auszuschließen". In einer Stellungnahme schrieb der Verband: "Das kuwaitische Israel-Boykottgesetz erinnert an die schlimmsten Zeiten der Judenverfolgung unter den Nationalsozialisten."

Der Frankfurter Bürgermeister und Kämmerer Uwe Becker (CDU) sagte dem Hessischen Rundfunk, dass das Urteil Konsequenzen für die Airline haben müsse. "Eine Fluggesellschaft, die Diskriminierung und Antisemitismus praktiziert, indem sie sich weigert, israelische Fluggäste zu fliegen, darf nicht in Frankfurt landen."

Az. 2-24 O 37/17

(wer)
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