Gerichtsurteil Die "Aleppo-Busse" in Dresden dürfen stehen bleiben

Dresden · Das umstrittene Kunstprojekt, das an das Leid im syrischen Aleppo erinnert, darf vor der Dresdner Frauenkirche stehenbleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden am Mittwoch entschieden.

 Die "Aleppo-Busse" vor der Frauenkirche in Dresden.

Die "Aleppo-Busse" vor der Frauenkirche in Dresden.

Foto: rtr, PK/

Es lehnte damit einen Eilantrag eines empörten Bürgers als unzulässig ab, der die Stadt zur Entfernung der drei hochkant aufgestellten Schrottbusse verpflichten wollte. Der Antragsteller habe die Auffassung vertreten, dass das Kunstwerk des deutsch-syrischen Künstlers Manaf Halbouni im Hinblick auf das Gedenken an die Zerstörung Dresdens am 13. Februar 1945 "unangemessen und respektlos" sei, teilte das Gericht mit. Außerdem hatte er die aus Steuermitteln finanzierte Bewachung des Kunstwerks moniert.

Der Antrag sei nicht zulässig, da der Mann nicht geltend machen könne, in eigenen Rechten verletzt worden zu sein, entschied das Gericht. Es gebe keine Rechtsvorschrift, die den Betrachter eines Kunstwerks schütze, "dass dieses bei ihm keinerlei anstößige Wertung erregt". Ebenso wenig seien die Interessen eines Bürgers an einer bestimmten Verwendung staatlicher Steuereinnahmen geschützt.

Auch in der Sache selbst hätte der Antrag keine Aussicht auf Erfolg gehabt, da die nach den Regelungen des Straßenrechts erteilte Sondernutzungserlaubnis auf dem Neumarkt nicht zu beanstanden sei, führten die Richter aus. Eine Bewertung des Kunstwerks sei schon aufgrund der grundgesetzlich geschützten Kunstfreiheit nicht möglich. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Aktenzeichen: 12 L 190/17

(felt/dpa)
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