Einen Polizisten ermordet "Reichsbürger" zu lebenslanger Haft verurteilt

Nürnberg · Der sogenannte Reichsbürger Wolfgang P. ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht in Nürnberg wertete die tödlichen Schüsse des Mannes auf einen Polizisten vor gut einem Jahr als Mord.

Der Angeklagte Wolfgang P. hatte am 19. Oktober 2016 bei einem Routineeinsatz der Polizei in seinem Haus auf Beamte eines Spezialeinsatzkommandos geschossen. Ein Polizist starb, zwei wurden verletzt. Die Spezialeinheit sollte helfen, die rund 30 Waffen im Haus von P. zu beschlagnahmen. Denn bei den Behörden galt der Jäger als nicht mehr zuverlässig.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth wertete am Montag die Tat des 50-Jährigen im mittelfränkischen Georgensgmünd als Mord und zweifachen versuchten Mord.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Sie sah Heimtücke und niedere Beweggründe - und damit eine besondere Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung ausschließen würde. Verteidigerin Susanne Koller kündigte an, das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen. Sie und ein Kollege hatten auf fahrlässige Tötung plädiert, was eine deutlich mildere Strafe bedeutet hätte.

Staatsanwalt hatte von Hinterhalt gesprochen

 Der Angeklagte Wolfgang P. begrüßt zu Verhandlungsbeginn seine Anwältin Susanne Koller (r).

Der Angeklagte Wolfgang P. begrüßt zu Verhandlungsbeginn seine Anwältin Susanne Koller (r).

Foto: dpa, dka wok

Der Angeklagte betrat den Gerichtssaal am Montag mit einem Lächeln. Das Urteil nahm er regungslos zur Kenntnis.

Der Fall hat ein Schlaglicht auf die Bewegung der "Reichsbürger" geworfen, die noch vor rund einem Jahr meist nur Insidern der Sicherheitsbehörden ein Begriff waren. Anhänger dieser Bewegung lehnen die Bundesrepublik, deren Organe und Behörden ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. P. selbst hatte Anfang 2016 im Einwohnermeldeamt seinen Personalausweis abgegeben.

Staatsanwalt Matthias Held hatte dem 50-Jährigen in seinem Plädoyer vorgeworfen, einen Angriff auf Polizisten von langer Hand geplant zu haben. Aus dem Hinterhalt habe er an jenem Morgen elfmal auf die Beamten geschossen - mit dem Ziel, möglichst viele von ihnen zu verletzen und zu töten. Dem widersprach Anwältin Susanne Koller und kritisierte den Einsatz als "dilettantisch" und unnötig.

Herrmann nennt Urteil hart, aber gerecht

Die lebenslange Haftstrafe ist nach Ansicht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ein gerechtes Urteil. "Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat ein hartes Urteil gefällt, das der Schwere des brutalen Verbrechens gerecht wird", sagte der CSU-Politiker am Montag in München. Er sei immer noch zutiefst erschüttert über den schrecklichen Mord an einem Polizisten im Oktober 2016. Der Fall habe alle Polizisten "hart getroffen".

Herrmann nahm das Urteil erneut zum Anlass, der "Reichsbürgerszene" den Kampf anzusagen: "Es gibt kein "Wenn" und "Aber": Unser Rechtsstaat setzt sich durch", betonte er. Nach aktuellen Zahlen geht das Ministerium davon aus, dass es in Bayern rund 3250 "Reichsbürger" gibt. Diese würden inzwischen auch verstärkt vom Verfassungsschutz beobachtet.

Zudem arbeite die Staatsregierung am Ziel, ihnen alle Erlaubnisse für Waffenbesitz zu entziehen. "Bis zum 30. September 2017 haben unsere Waffenbehörden bayernweit bereits 547 Waffen bei "Reichsbürgern" eingesammelt."

(das/dpa)
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