Geiselnehmer von Gladbeck Rösner scheitert erneut mit Beschwerde gegen Spielfilm vor Gericht

Köln · Hans-Jürgen Rösner, einer der Gladbecker Geiselgangster, ist auch vor dem Kölner Oberlandesgericht mit dem Versuch gescheitert, einen ARD-Film über das Geiseldrama von 28 Jahren verbieten zu lassen.

Die Geiselnahme von Gladbeck
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Das Geiseldrama von Gladbeck

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Foto: dpa

Wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte, wies das Oberlandesgericht eine Beschwerde Rösners gegen eine Entscheidung des Landgerichts Aachen zurück, das dem Geiselnehmer Prozesskostenhilfe für ein entsprechendes Verfahren versagt hatte.

Wie zuvor das Aachener Gericht gelangte auch der Kölner Zivilsenat zu dem Schluss, der von Rösner angestrebte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Verfilmung des Geiseldramas habe keine Aussicht auf Erfolg. Rösner habe keinen Anspruch darauf, einen Film über die Tat und deren Umstände zu verbieten.

Keine Rechtsmittel mehr möglich

Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang unter anderem darauf, dass es sich beim Geiseldrama von Gladbeck um eine spektakuläre und aufgrund der Tatumstände in der Geschichte der Bundesrepublik "einzigartige Straftat" handle. Die Tat sei untrennbar mit den Tätern und deren Namen verbunden. Gegen den Beschluss der Kölner Richter kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.

Das Geiseldrama von Gladbeck gilt als einer der spektakulärsten Kriminalfälle der deutschen Nachkriegsgeschichte. Rösner hatte im August 1988 mit seinem Komplizen Dieter Degowski eine Bank in Gladbeck überfallen und mehrere Geiseln genommen.

Im Verlauf der anschließenden dreitägigen Flucht der Täter quer durch den Nordwesten Deutschlands erschoss Degowski eine Geisel, eine weitere starb durch eine Kugel aus dem Revolver Rösners. Wegen des Geiseldramas wurden Rösner und Degowski im März 1991 vom Landgericht Essen zu lebenslanger Haft verurteilt.

Aktenzeichen: Az. 15 W 42/16

(felt/AFP)
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